Nutzt ihr Toilettengänge regelmäßig als kurze Verschnaufpausen und lest hier Zeitung oder scrollt durch diverse soziale Netzwerke, könnte dies eine Verweigerung der Arbeitspflicht darstellen, gegen die euer Arbeitgeber mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar mit einer Kündigung vorgehen kann! 🚽
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen