Unfallschadenregulierung bei Verkehrsunfällen

Schneller als es einem manchmal lieb ist, ist man plötzlich in einen Verkehrsunfall verwickelt und stellt sich die Frage wer nun im Rahmen der Unfallschadenregulierung den Schaden ersetzen muss. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch hohe Kosten nach sich ziehen. Für den Schaden aufkommen muss nach deutscher Rechtsprechung der Verursacher. Jedoch macht es die Situation nicht immer einfach, die rechtlichen Ansprüche als Geschädigter auch durchzusetzen. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht stehen wir Ihnen in solchen Fällen mit der Unfallschadenregulierung beratend und handelnd zur Seite. Bei einem Unfallschaden übernehmen Ihre Rechtsanwälte der Kanzlei Vogedes den gesamten Prozess der Unfallschadenregulierung – von der Korrespondenz mit der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners sowie dem Gutachter bis hin zur Durchsetzung von Schmerzensgeld.

Vertrauen Sie auf die Expertise und jahrelange Erfahrung Ihrer Anwälte für Verkehrsunfälle. Durch unsere Dienste konnten bereits viele Mandant*innen rechtliche Ansprüche nach einem Unfall geltend machen. Sofern eine außergerichtliche Einigung mit dem Unfallverursacher nicht möglich ist, setzen wir Ihr gutes Recht auch gerichtlich durch.

Bedenken Sie dabei immer, dass bei einem von Ihnen unverschuldeten Verkehrsunfall der Unfallgegner bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt bei einem Unfallschaden zahlen muss.

Was bedeutet Unfallschadenregulierung?

Mit der Unfallschadenregulierung ist die gesamte organisatorische Abwicklung nach einem Unfall gemeint. Das Ziel der Unfallschadenregulierung ist es, den berechtigten Schadensersatz vom Unfallverursacher einzufordern. Wichtig in dem Zusammenhang ist es zu wissen, dass Sie als Unfallgeschädigter in der Beweispflicht stehen. Daher ist es für uns als Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle besonders essenziell, dass Sie bei der Unfallaufnahme besonders gründlich vorgehen – und das bereits an der Unfallstelle.

Oftmals zeigt sich bei der Unfallschadenregulierung, dass Leistungserbringer versuchen, die Summe, die Ihnen eigentlich zusteht, so weit wie möglich zu kürzen. Schließlich geht es hier um rein wirtschaftliche Belange des Versicherungsträgers. Behalten Sie jedoch immer im Hinterkopf, dass Sie nach Rechtsprechung nach einem Unfall finanziell wieder so aufgestellt sein müssen, wie davor. Genau hier unterstützt Sie unsere Kanzlei bei einem Unfallschaden als Rechtsanwalt für die Unfallschadenregulierung.

Warum sollten Sie für die Unfallschadenregulierung einen Rechtsanwalt aufsuchen?

Neben der oftmals schwerfälligen Kommunikation mit Versicherungen und mitunter dem Unfallgegner, die viel Zeit kostet und so manchen Nerv raubt, wissen viele Unfallgeschädigte gar nicht, welche Ansprüche und Rechte ihnen eigentlich zustehen. Neben den gut bekannten, wie die Übernahmen von Fahrzeugreparatur oder Schmerzensgeld, gibt es eine ganze Reihe weiterer Kosten, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Unfallschadenregulierung erstattet werden können. Dazu zählen beispielsweise:

  • Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Entsorgung
  • Rechtsanwaltskosten
  • Haushaltsführungsschaden
  • Schaden für beschädigte Kleidung
  • Kindersitz
  • Sachverständigenkosten
  • Fahrtkosten zu Ärzten
  • Verdienstausfall
  • Krankenhauszuzahlung

Gerad in Zeiten von steigenden Preisen sollten Sie kein Geld verschenken in dem die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche noch von Versichern gekürzt werden. Vertrauen Sie uns von Kanzlei-Vogedes, dass Sie als Geschädigter das bekommen, was Ihnen zusteht. Denn uns ist Ihr rechtmäßiger Erfolg in der Unfallschadenregulierung ein aufrichtiges Anliegen.

Den Versicherungen steht im Gegensatz zum Geschädigten ein reicher Erfahrungsschatz in der Unfallschadenregulierung zur Verfügung. Wer seinen vollständigen Schaden ersetzt verlangt haben möchte, sollte daher dem Versicherer auf Augenhöhe begegnen und zur Durchsetzung seiner Forderungen die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts suchen, um sich vor unberechtigten Kürzungen zu schützen. Aufgrund der allgemeinen Schwere von Verkehrsunfällen haben Sie das Recht, sich bei der Unfallschadenregulierung juristische Hilfe zu nehmen. Wir als Rechtsanwalt bei Unfallschaden haben es jeden Tag mit der Regulierung von Schäden zu tun und wissen, wie wir Ihr Recht bei der Unfallschadenregulierung durchsetzen können.

Wir sind bei der Unfallschadenregulierung kompetent für Sie da

Nehmen Sie nach einem Unfall direkt Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle auf. Wir von der Kanzlei Vogedes übernehmen die rechtssichere Unfallschadenregulierung für Sie, sodass Sie keinerlei Aufwand mehr selbst tragen müssen. Zudem erhalten Sie alle Rechtsansprüche, die Ihnen wirklich zustehen. Wenn es um Ihr Recht geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen, sondern auf die Expertise eines Profis setzen. Gerne beraten wir Sie zur Unfallschadenregulierung vorab in einem Erstgespräch und nehmen uns Ihrem Fall gerne an.

Setzen Sie sich jetzt mit uns in Kontakt. Wir als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle sind vor Ort, telefonisch oder digital für Sie da und nehmen uns viel Zeit für Ihr Anliegen.

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