Motorensachverständiger

Motorschaden –
Ihr Anwalt für das KFZ-Recht

Dank unserer Erfahrung wissen wir: Die Gesetzeslage rund um den Erwerb eines Fahrzeugs ist nicht immer transparent. Beim Autokauf die eigenen Rechte zu kennen ist allerdings sehr wichtig, da dieser eine erhebliche Investition darstellt. Ohne Frage ist es daher auch das gute Recht des Käufers, sich auf das erworbene Fahrzeug im Alltag uneingeschränkt verlassen zu können. Was aber passiert, wenn sich plötzlich Mängel am Motor zeigen? Mit unserem professionellen Portfolio an Motorensachverständigen und als Ihr Anwalt für KFZ-Recht sind wir an Ihrer Seite und beraten Sie, wenn es unerwartet nach einem Kauf zu einem Motorschaden kommt.

Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das breit aufgestellte Fachwissen von uns, der Kanzlei Vogedes. Für eine Klärung der Ursache eines Motorschadens ist ein Motorschadengutachten unabdingbar. Die von uns beauftragten Motorensachverständigen überprüfen und analysieren den Motorschaden, können den Schweregrad ermitteln und Ihnen eine fundierte Einschätzung geben.

Beim Kauf eines neuen Autos haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Gewährleistungsansprüche. Ob neu, gebraucht oder privat, wenn sich nach kurzer Zeit Mängel am Motor oder gar ein Komplettschaden zeigen, haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Die rechtliche Situation ist jedoch oft kompliziert, sodass Betroffene sich selten richtig zu helfen wissen. Insbesondere bei gebrauchten Fahrzeugen, bei denen ein Motorschaden schon vor dem Kauf bestand oder zumindest die Veranlagung dazu gegeben war, ist die Rechtslage meist erheblich anspruchsvoller als bei einem Neukauf. Wir unterstützen Sie mithilfe unseres Netzwerkes an Motorensachverständigen dabei, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen und beraten Sie als Anwalt für Autokauf kompetent in allen rechtlichen Fragen. Seit 2022 ist das neue Kaufrecht in Kraft getreten. In Zuge dessen wurde ebenso das Mängelrecht und das generelle Autokaufrecht umfassend neu aufgesetzt. Wir sind als Rechtsanwalt für Motorschäden mit unseren Partnern an Motorensachverständigen auf dem neuesten Stand der Gesetze.

Warum sollte man einen Motorensachverständigen beauftragen?

Es kommt häufig vor und kann jeden treffen: Während der Motor auf der Probefahrt noch rund lief, bleiben Sie nach Kaufabschluss und Übergabe plötzlich und vollkommen unerwartet mit einem Motorschaden liegen. Mehrheitlich ist damit der wirtschaftliche Totalschaden des Fahrzeugs gewiss, wenn der Restwert zu gering ist. Schnell stellt sich nun die Frage nach der Gewährleistung. Bleiben Sie auf den Kosten sitzen oder steht der Verkäufer in der Haftung? Liegt vielleicht sogar eine arglistige Täuschung vor?

Im Rahmen der Gewährleistung spielt die Ursache des Motorschadens eine entscheidende Rolle. Diese können besonders vielseitig sein. Vor allem Laien können kaum unterscheiden, ob der Defekt auf Verschleiß, mangelnde Wartung oder andere Mängel zurückzuführen ist. Mit unserem Partnern an Motorensachverständigen bringen wir Licht ins Dunkel und stehen Ihnen bei der fundierten Ursachenanalyse zur Seite. Diese dient der Rechtslage und der tatsächlichen Gewährleistungsansprüche als Grundlage.

Ein Beispiel: Stellen die Motorensachverständigen fest, dass es sich um eine vorzeitige materialbedingte Abnutzung oder eine konstruktionsbedingte Schwäche handelt, die zum Motorschaden führt, steht der Händler dafür in der Haftung. Bei „normalem“ Verschleiß oder einer Fehlbedienung ist er zwar von der Haftung ausgenommen, muss dafür jedoch auch den Nachweis mittels Gutachten erbringen.

Gut zu wissen: Tritt der Motorschaden in den ersten sechs Monaten bei Käufen bis zum 31.12.2021 oder innerhalb der ersten zwölf Monate bei Käufen ab dem 01.01.2022 auf, wird nach Gesetzeslage angenommen, dass der Mangel, der zum Motorschaden führte, bereits bei der Übergabe vorlag. Mit der Angabe des Zeitraums ist der Beweis bereits erbracht, sodass Ihre Chancen für Schadenersatz gut stehen.

Bei Privatkäufen ist die Situation um einiges komplizierter, da in vielen Fällen die Gewährleistung bei einem Motorschaden ausgeschlossen ist – aber eben nicht immer. Lassen Sie den Motorschaden ebenso wie den Kaufvertrag von uns als Anwalt für KFZ-Recht und mithilfe der von uns hinzugeholten Motorensachverständigen prüfen. So ist eine Haftung bei einem Motorschaden auch seitens des Privatverkäufers denkbar.

In diesem Fall sind wir und die Motorensachverständigen an Ihrer Seite und beraten Sie kompetent und ehrlich zu Ihren Möglichkeiten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserem Netzwerk an Motorensachverständigen

Seit vielen Jahren betreuen und beraten wir unsere Mandanten mittels Motorensachverständigen aus unserem Netzwerk und als Ihr Anwalt für KFZ-Recht. Ob Defekt am Turbolader, Zahnriemenriss oder Schäden am Zylinder, wir gehen den Ursachen des Motorschadens auf den Grund und besprechen auf Grundlage des Gutachtens und einer fundierten Einschätzung der Situation das weitere Vorgehen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit der Kanzlei Vogedes und greifen Sie auf fundiertes Fachwissen zurück, welches Ihnen durch unsere Kooperation mit den Motorensachverständigen zugutekommt. Sie erreichen uns telefonisch sowie über unsere Internetseite und können jederzeit unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

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