Abfindung bei Kündigung: Ihre Rechte und Ansprüche

Ein sicherer Job und das damit einhergehende Einkommen sind zentral für unzählige Haushalte und Familien. Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer daher in der Regel ein Schock, der Unsicherheit und Fragen hinterlässt. Besonders um den Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung gibt es oftmals Diskurse. Steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu? Und wenn ja, wie hoch ist eine Abfindung bei einer Kündigung überhaupt?

Wir von der Kanzlei Vogedes sind Spezialisten im Bereich des Arbeitsrechts und wollen Ihnen daher umfassende Informationen rund um das Recht auf Abfindung bei einer Kündigung zur Verfügung stellen. Wir stehen Ihnen zur Seite und machen Ihr Recht geltend.

Ab wann kann man eine Abfindung verlangen?

Arbeitnehmer fragen sich oft: ab wann steht mir eine Abfindung zu? Dieser Frage wollen wir uns annehmen. Grundsätzlich gibt es in Deutschland zunächst kein gesetzliches Recht auf eine Abfindung bei Kündigung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Chancen auf eine Abfindung gleich null sind. Wichtig ist es, die notwendigen Rahmenbedingungen zu kennen, unter welchen die Zahlung einer Abfindung ermöglicht werden kann.

Eine solche Möglichkeit besteht nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird und der Arbeitgeber freiwillig die Zahlung einer Abfindung anbietet, sofern der Arbeitnehmer von einer Kündigungsschutzklage absieht. Zudem können Sozialpläne nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Abfindungszahlung festlegen, insbesondere wenn ein Unternehmen größere Umstrukturierungen oder Massenentlassungen durchführt. Auch Tarifverträge oder Einzelvereinbarungen im Arbeitsvertrag können Abfindungsregelungen enthalten, die wir als Spezialisten für Arbeitsrecht aus Bielefeld geltend machen können.

Eine weitere Möglichkeit auf die Zahlung einer Abfindung bei Kündigung besteht, wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Nach § 9 KSchG kann das Arbeitsgericht bei einer unwirksamen Kündigung eine Abfindung festlegen, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

Wie wird die Abfindung bei einer Kündigung berechnet?

Die Höhe einer Abfindung richtet sich oft nach der Faustformel „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“, wobei dies nicht gesetzlich festgelegt ist. Maßgeblich für die Berechnung sind mehrere Faktoren wie beispielsweise:

  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens,
  • das Verhandlungsgeschick der Parteien
  • und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Als Rechtsanwälte aus Bielefeld können wir von der Kanzlei Vogedes Ihnen helfen, Ihr Recht geltend zu machen. Wir überprüfen sowohl Ihren Arbeitsvertrag als auch das Kündigungsschreiben auf Korrektheit und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Strategie für ein zielgerichtetes Vorgehen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrer Abfindung bei einer Kündigung.

Ab wann gibt es eine Abfindung – was sollten Arbeitnehmer beachten?

Falls Sie eine Abfindung bei einer Kündigung anstreben, sollten Sie sich nicht vorschnell auf das erste Angebot des Arbeitgebers einlassen. Eine eingehende Prüfung der Kündigung und der möglichen Ansprüche ist entscheidend. Zudem sollten Sie auch die Fristen beachten. Bei einer Kündigung sollten Sie schnell handeln, um Ansprüche geltend zu machen. In der Regel haben Sie hierfür drei Wochen Zeit.

Eine kompetente rechtliche Beratung durch einen Anwalt ist entscheidend, um eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Durch eine fundierte rechtliche Einschätzung und geschickte Verhandlungsführung können Arbeitnehmer ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen.

Abfindung: was steht mir zu – wir zeigen es Ihnen

Wir von der Kanzlei Vogedes in Bielefeld haben uns längst auf Sachverhalte im Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert und sind so in der Lage, Ihnen diverse Fragen zu beantworten. Zunächst prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Falls eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend ist, können wir diese nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Mit dieser Klage kommen wir der Beantwortung der Frage: ab wann bekommt man eine Abfindung, bereits näher. Das Ziel der Klage ist in der Regel nicht die Weiterbeschäftigung, sondern die Zahlung einer Abfindung als Kompensation bei einer Kündigung.

Gut zu wissen:

Sollten Sie in erster Instanz ein Gespräch oder auch Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber anstreben, unterstützen wir Sie natürlich auch in solchen Fällen. Wir setzen für Sie Schriftstücke auf und können ebenfalls bewerten, ob die angebotene Summe für Ihre Abfindung bei einer Kündigung angemessen ist. Sollte es zu keiner außergerichtlichen Lösung kommen, bleibt meist nur der Weg über das Gericht.

Wir regeln für Sie Ihre Ansprüche auf Abfindung bei einer Kündigung

Ab wann gibt es eine Abfindung? Diese Frage treibt viele Arbeitnehmer um. Mit unseren Informationen und unserer rechtlichen Unterstützung helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen.

Sollten Sie zudem auch in anderen Bereichen Hilfe benötigen, sind wir als Anwalt für Verkehrsrecht und Mietrecht in Bielefeld für Sie da. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Sachverhalt. Gemeinsam finden wir eine Lösung!

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