🚘🐗 Übrigens: Fährst du nach einem Wildunfall einfach weg, begehst du zunächst zwar keine Fahrerflucht, allerdings wird die Flucht als Verstoß gegen §1 Tierschutzgesetz bewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wildunfälle müssen also in jedem Fall gemeldet werden! Außerdem werden sie in der Regel auch durch deine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Deine Teilkaskoversicherung erstattet grundsätzlich Schäden, die durch Kollisionen mit Haarwild entstanden sind und manche Versicherungen erstatten zusätzlich auch Schäden, die aus dem Zusammenprall mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen entstehen.
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