🎅🏽 Grundsätzlich ist es so: Bietet ein Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier an, hat auch jeder Arbeitnehmer aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes das Recht, diese zu besuchen. Bestimmte Arbeitnehmer dürfen nur dann von der Weihnachtsfeier ausgeschlossen werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
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