Was ist nach einem Autounfall zu tun?
Das Erste, was Sie nach einem Autounfall machen müssen, ist, die Unfallstelle abzusichern. Dazu sind Sie nach StVO § 34 gesetzlich verpflichtet. Es gilt dabei die Reihenfolge der drei „Ws“. Aktivieren Sie zunächst die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie sich Ihre Warnweste über und stellen Sie im Anschluss das Warndreieck auf. Auf der Landstraße misst die Entfernung vom Warndreieck zur Unfallstelle mindestens 100 Meter, in der Innenstadt mindestens 50 Meter und auf der Autobahn mindestens 200 Meter. Hat sich der Autounfall vor einem Sichthindernis wie einer Kurve ereignet, müssen Sie das Warndreieck vor diesem aufstellen.
Sollten es bei einem Autounfall Verletzte geben, rufen Sie nach der Absicherung der Unfallstelle den Notruf und leisten danach Erste Hilfe.
Bei leichten Verletzungen ist das Alarmieren des Rettungsdiensts nicht immer nötig. Sind Sie unsicher, ist es immer die bessere Wahl, den Notruf zu verständigen. Viele Verletzungen werden durch die hohe Adrenalinausschüttung nicht in ihrer Schwere wahrgenommen.
Die Beweissicherung nach dem Autounfall
Damit die Versicherung nach einem Autounfall die Schadensabwicklung vornehmen kann, tragen Sie an der Unfallstelle alle nötigen Beweise zusammen. Unterstützend nutzen Sie dazu den Unfallbericht. Beachten Sie bei der Beweissicherung Folgendes:
- Nehmen Sie alle Daten der am Unfall beteiligten Personen und Schäden auf.
- Fertigen Sie Fotos vom Unfallort an. Fotografieren Sie sowohl alle Fahrzeuge und Schäden als auch Bremsspuren oder Flüssigkeiten, die auslaufen. Machen Sie Übersichtsfotos und Detailfotos.
- Fertigen Sie eine Unfallskizze an. Achten Sie hierbei auf den Straßenverlauf, Straßenschilder, Position der Fahrzeuge und eventuell bestehende Hindernisse wie Bäume.
Ist bei einem Autounfall eine Person verletzt, ein hoher Schaden entstanden oder Alkohol oder Drogen im Spiel, rufen Sie die Polizei. Grundsätzlich empfehlen wir bei einem Autounfall die Polizei zu verständigen, damit die Sachlage rechtssicher geklärt wird.
Gut zu wissen: Ihre Kfz-Versicherung greift, wenn Sie der Unfallverursacher sind. Sofern es nicht Ihr Verschulden ist, übernimmt die Schadensregulierung die Kfz-Versicherung des Unfallgegners. Bei Teilschuld prüfen beide Kfz-Versicherungen die Sachlage und entscheiden über die Aufteilung. Kann eine Schuldfrage nicht restlos geklärt werden, tragen die Versicherungen die Schadensleistungen zu gleichen Teilen.
Wie hoch ist nach einem Autounfall die Wertminderung?
Ein Autounfall geht meist mit einer Wertminderung des Fahrzeugs einher. Möchten Sie Ihren Wagen nach einem Unfall verkaufen, gilt dieser trotz Reparatur als Unfallfahrzeug. Die Rechtsprechung sieht in diesem Fall eine unfallbedingte (merkantile) Wertminderung vor.
Da es bei der Wertminderung nach einem Unfall keine allgemein anerkannte Methode zur Berechnung gibt, ist es äußerst schwierig diese objektiv festzustellen. Der Kaufpreis einer Wertminderung nach dem Unfall ist daher vornehmlich sehr spekulativ. Ein Gutachter kann diesen nach Ermessen feststellen. Überwiegend wird von einer Wertminderung von 10 % des Wiederbeschaffungswerts ausgegangen. Auf Basis des Gutachtens kann ein Richter als letzte Instanz die Wertminderung nach einem Unfall festsetzen.
Es gibt aber auch Sonderfälle, die keine Wertminderung nach einem Unfall zur Folge haben. Einer davon ist, wenn Ihr Fahrzeug älter als fünf Jahre ist und mehr als 100.000 km auf dem Tacho hat. Sofern die Instandsetzung wieder zu einer Wertverbesserung führt, erfolgt mehrheitlich keine Wertminderung nach einem Unfall. Gleiches gilt bei reinen Blechschäden, die keinen Einfluss auf die Gesamtheit des Fahrzeugs nehmen.
Wenden Sie sich nach einem Autounfall an Ihre Anwälte für Verkehrsrecht. Mit Kompetenz und jahrelanger Erfahrung stehen wir bei der Unfallschadenregulierung an Ihrer Seite und unterstützen Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts. Aber nicht nur das – wir sind auch Experten für Arbeits– und Mietrecht. Sollten Sie noch Fragen haben oder ein unverbindliches Beratungsgespräch wünschen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch.