Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
Zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis liegen erhebliche rechtliche Unterschiede. Ein Fahrverbot gilt temporär für einen Zeitraum von 1 bis 6 Monaten und wird bei Ordnungswidrigkeiten sowie im Strafverfahren verhängt (§ 25 StVG). Betroffene müssen in diesem Fall den Führerschein abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Fahrverbots wieder zurück.
Ganz anders verhält es sich bei einem Entzug der Fahrerlaubnis. Hier wird einer Person die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, entzogen – die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden. Ein Entzug der Fahrerlaubnis wird bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht verhängt und geht stets auch mit der Verhängung einer Sperrfrist einher. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, sofern sich jemand als „ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen“ erweist (§ 3 StVG). Zusammen mit der Fahrerlaubnis wird dem Fahrer das Recht entzogen, sein Fahrzeug zu führen. Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sind unter anderem Unfallflucht nach einem Autounfall sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch.
Während nach einem Fahrverbot der Führerschein nach 1 bis 6 Monaten automatisch zurückgegeben wird, muss er nach einem Entzug der Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Sperrfrist, bis ein Neuantrag erlaubt ist, beläuft sich auf 6 Monate bis 5 Jahre. Oft ist an den Neuantrag des Führerscheins die Pflicht zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geknüpft.