Kfz-Unfall im Ausland: Was tun Sie als Erstes?
Ob Kfz-Unfall im Ausland oder hierzulande, die ersten Handlungen an der Unfallstelle bleiben gleich:
Immer wieder kommt es zu einem Unfall im Ausland. Was zu tun ist, wissen allerdings viele Autofahrer nicht. Dazu kommt oftmals, dass weder der Unfallgegner noch die Polizei oder die ausländische Versicherung die gleiche Sprache spricht, was eine kommunikative Hürde darstellt. So kann aus der Schadensregulierung im Handumdrehen eine verzwickte und komplizierte Angelegenheit werden. Unfall im Ausland – was tun, lautet daher die große Frage, die wir Ihnen als Rechtsanwalt in Bielefeld nachfolgend gerne beantworten wollen.
Ob Kfz-Unfall im Ausland oder hierzulande, die ersten Handlungen an der Unfallstelle bleiben gleich:
Idealerweise machen Sie sich bereits vor Ihrer Reise mit den Richtlinien im Straßenverkehr des Ziellandes vertraut. Sie sollten die wichtigsten Verkehrsgesetze, zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Vorfahrtsregeln kennen.
Packen Sie auf jeden Fall in Ihren Urlaubskoffer die Rufnummern des Schadenservices Ihrer Versicherung, Ihres Automobilclubs und des Notrufs im Urlaubsland ein. Verstauen Sie im Auto den europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte Ihrer Versicherung, die nachweist, dass Sie auch im Ausland mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Beantragen Sie diese rechtzeitig und kostenlos bei Ihrem Versicherungsnehmer. Beachten Sie, dass der internationale Versicherungsnachweis in Ländern wie Italien oder der Türkei sowie Polen verpflichtend ist.
Ist es dennoch zum Ernstfall gekommen und Sie stehen vor der Frage „Unfall im Ausland – was tun?“, ist ebenso zu klären, wer eigentlich den Schaden übernimmt. Wie in Deutschland gilt auch im Ausland: Wer den Unfall verursacht hat, muss die Kosten übernehmen. Somit können Sie die Schadenskosten beim Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen. Sofern das der Fall ist, halten europäischen Kfz-Versicherungen im EU-Ausland Schadenregulierungsbeauftragte bereit.
Hat der Unfall außerhalb der EU stattgefunden, können Sie den Unfall bei der Verkehrsopferhilfe (VOH) geltend machen. Auch wenn die Frist der Schadensregulierung überschritten wird oder sich der Unfallgegner nicht ermitteln lässt, ist die Institution der erste Ansprechpartner.
Die Schadensabwicklung im Ausland ist deutlich komplizierter als im Inland, weshalb es sich lohnt, einen Anwalt für Verkehrsrecht wie uns zurate zu ziehen. Mittels Regulierungsbevollmächtigung können wir die zielsichere Korrespondenz übernehmen und Ihr Recht einfordern. Zudem schauen wir, welche Möglichkeit die erfolgversprechendste in Ihrem individuellen Fall ist.
Gerne prüfen wir den Sachverhalt für Sie und beraten Sie kompetent, wenn Sie aktuell vor der Frage „Unfall im Ausland – was tun?“ stehen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf.
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