Gesetzliche Pausenzeiten – welche Regeln gelten?

Sie arbeiten jeden Tag motiviert, sind voller Elan dabei und bringen viel Energie auf, um Ihre Aufgaben zu erfüllen? Selbst dann, wenn Ihre Arbeit Sie vollkommen erfüllt, würden Sie ohne Pausen Ihre Gesundheit riskieren. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat daher gesetzliche Pausenzeiten verfügt. Diese sind festgeschrieben und müssen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer eingehalten werden. Es gilt: Je länger Sie arbeiten, desto länger fallen die Pausenzeiten laut Gesetz aus.

Was es bei der gesetzlichen Pausenregelung zu beachten gilt, wie das Arbeitsschutzgesetz Pausen regelt, welche Ausnahmen es bei der Pausenregelung nach Arbeitszeitgesetz für Jugendliche, in der Gastronomie oder bei Rufbereitschaft gibt und was Sie sonst noch zu den gesetzlichen Pausenzeiten wissen müssen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Gut zu wissen: Toilettengänge und Bildschirmpausen fallen nicht unter die gesetzliche Pausenzeit.

Was sind nach dem Arbeitszeitgesetz Pausen?

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 sind Pausenzeiten gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechungen der Arbeitszeit, die der Erholung des Arbeitnehmers dienen. Sie sind nicht als Arbeitszeit zu betrachten und müssen daher nicht vergütet werden. Laut Pausenregelung im ArbZG muss nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause eingelegt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden müssen Arbeitnehmer mindestens eine Pause von 30 Minuten Pause machen. Nach mehr als neun Stunden ist eine gesetzliche Pausenzeit von 45 Minuten vorgesehen.

Demnach gilt: Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Sie nach Arbeitsrecht und der Pausenregelung nicht arbeiten. Eine Pause wird der Arbeitszeit zugerechnet. Beispiel: Sie beginnen Ihren Tag um 7.00 Uhr. Mit der gesetzlichen Pausenzeit endet dieser demnach um 15.30 Uhr bei regulären acht Stunden.

Einteilen können Sie sich die Pausenzeiten auf der Arbeit in mehrere Zeitabschnitte, müssen diese also nicht am Stück nehmen. Sie können je zwei oder drei Pausen entsprechend von je 15 Minuten nehmen.

Achtung: Liegen Sie unter oder bis 6 Stunden sind Pausenzeiten nach Arbeitsrecht nicht verpflichtend. Daher bestehen für Teilzeitkräfte zumeist keine gesetzlichen Pausenzeiten. Ausnahmen können allerdings vom Arbeitgeber eingeräumt werden, müssen aber im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Angestellte und Auszubildende unter 18 Jahren haben Anspruch auf eine gesetzliche Pausenzeit von 30 Minuten nach 4,5 Stunden gemäß dem § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Nicht vergessen: Die gesetzlichen Pausenzeiten greifen sowohl im Büro als auch im Home-Office.

Was gilt als gesetzliche Pausenzeit?

Nicht jede Pause ist per se eine Pausenzeit im Sinne des Arbeitsrechts. Gehen Sie zur Toilette, holen sich einen Kaffee oder plauschen kurz mit einem Kollegen, sind das keine Pausenzeiten nach Gesetz. Eine konkrete gesetzliche Pausenzeit ist etwa Ihre Mittagspause, in der Sie sich mit einer Mahlzeit stärken, einen Spaziergang unternehmen oder einfach entspannen.

Können gesetzliche Pausenzeiten frei gelegt werden?

Sofern die gesetzlichen Pausenzeiten ihren Zweck, die Erholung nach einer Arbeitsphase, erfüllen, können Sie sich diese innerhalb eines festgelegten Zeitraums, meist zwischen 12 und 14 Uhr, frei einteilen. Heißt: Gesetzliche Pausenzeiten können innerhalb gewisser Grenzen flexibel gestaltet werden, müssen jedoch den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) entsprechen.

Was nicht geht ist, dass Sie sich Ihre Pausen zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit legen. Sie dürfen auch stattdessen nicht später zur Arbeit erscheinen oder früher gehen.

Was geschieht, wenn gesetzliche Pausenzeiten nicht eingehalten werden?

Dass gesetzliche Pausenzeiten nach Arbeitsrecht gewährt und eingehalten werden, muss Ihr Arbeitgeber sicherstellen. Zumeist erfolgt das heute via digitaler Arbeitszeiterfassung.

Sie wollen freiwillig auf Ihre Pause verzichten? Das ist nach dem Arbeitsschutzgesetz tatsächlich nicht möglich. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine gesetzlichen Pausenzeiten einräumt oder deren Einhaltung hinreichend überwacht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die bei Vorsatz ebenso wie bei Fahrlässigkeit mit Bußgeldern von bis zu 15.000 € bestraft werden kann. Andersherum gilt: Stellen Sie als Arbeitgeber fest, dass sich ein Arbeitnehmer nicht an die Pausenregelung hält, können Sie eine Abmahnung aussprechen. Bleibt der Zustand auch weiterhin bestehen, können Arbeitgeber auch eine verhaltensbedingte Kündigung in Erwägung ziehen.

Die Landesämter für Arbeitsschutz können innerhalb einer Betriebsprüfung die Dokumentation der gesetzlichen Pausenzeiten prüfen.

Ihr Arbeitgeber räumt Ihnen keine gesetzliche Pausenzeit ein? Wenden Sie sich in dem Fall direkt an Ihre Kanzlei Vogedes. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlich festgeschriebenen Pausenzeiten nach Arbeitsrecht durchzusetzen.

FAQ: Gesetzliche Pausenzeiten

Wie unterscheiden sich Ruhepausen als gesetzliche Pausenzeiten von Ruhezeiten?

Ruhepausen beziehen sich auf Unterbrechungen innerhalb eines Arbeitstages, während Ruhezeiten die Zeitspannen zwischen zwei Arbeitstagen oder Schichten darstellen. Gesetzlich sind mindestens elf Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten vorgeschrieben, wobei Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Krankenhäuser oder Landwirtschaft bestehen (§5 ArbZG).

Wie viel Zeit muss bei der gesetzlichen Pausenregelung zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn liegen?

Neben den gesetzlichen Pausenzeiten während der Arbeitszeit sind auch die Ruhezeiten nach Arbeitsende gesetzlich geregelt. Normalerweise dürfen Sie nicht mehr als zehn Stunden pro Tag arbeiten und müssen anschließend eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten. Wenn Sie also nach einer Spätschicht um Mitternacht Feierabend haben, können Sie nicht bereits um acht Uhr morgens des nächsten Tages wieder anfangen. Es gibt jedoch Ausnahmen in bestimmten Branchen wie Krankenhäusern und der Gastronomie, wo die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden darf, allerdings muss dieser Zeitverlust innerhalb eines Monats ausgeglichen werden.

Wann greifen Ausnahmen von den gesetzlichen Pausenzeiten?

Das Arbeitsrecht zur Pausenregelung betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, enthält aber Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie leitende Angestellte oder Personen, die Familienangehörige pflegen. Details dazu finden sich in § 18 ArbZG. Obwohl das Gesetz Mindeststandards setzt, erlauben Arbeits- oder Tarifverträge oft günstigere Regelungen. So können Unternehmen etwa längere Pausen gewähren oder aufgrund von Tarifverträgen die gesetzlichen Vorgaben zu Pausen und Arbeitszeiten modifizieren. Änderungen an den Pausenregelungen müssen in Betrieben mit Betriebsrat in Absprache mit diesem erfolgen.

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