Die Zeiterfassungs-Pflicht 2023 – wie gestaltet sich die Umsetzung?
Bei der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung steht der Schutz der Arbeitnehmer für den Gesetzgeber im Fokus. Vielleicht fragen Sie sich jedoch, ob es dafür wirklich ein Gesetz braucht. Tatsächlich sind viele Arbeitnehmer versucht, durch die ständige Erreichbarkeit, Arbeiten „noch schnell“ zu beenden oder „nur noch die eine Sache zu verschicken“. Aber auch diese vermeintlich schnellen Vorgänge kosten Zeit, die der Arbeitszeit oftmals nicht angerechnet wird. Somit wird durch den Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden das Anhäufen von Überstunden sehr einfach. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung will hier ansetzen.
Arbeitszeiterfassung-Gesetz: was genau besagt es?
Das Arbeitszeiterfassung-Gesetz verlangt, dass alle geleisteten Arbeitsstunden – einschließlich der Überstunden – dokumentiert werden müssen. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung stellt sicher, dass die tatsächliche Arbeitszeit korrekt erfasst und aufbewahrt wird. Dies betrifft alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Position oder ihrem Beschäftigungsumfang.
Zeiterfassungs-Gesetz 2023: was müssen Arbeitgeber tun?
Arbeitgeber sind zukünftig durch die Neuerung im Arbeitsrecht dazu verpflichtet, geeignete Systeme zur Zeiterfassung einzuführen. Diese Systeme können digital oder manuell sein, müssen aber zuverlässig und manipulationssicher sein. Inzwischen gibt es – um die Einhaltung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu gewährleisten – diverse Softwarelösungen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden können. Innerhalb dieser wird das Tracking von Arbeitszeiten zum Kinderspiel. Wichtig ist nur, dass die gewählte Software den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Daten sicher aufbewahrt werden.
Unterstützung bei der rechtlichen Umsetzung
Auch wir als Rechtsanwälte aus Bielefeld wissen, dass die Einführung der Arbeitszeiterfassungspflicht einige rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, darunter das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Diese Vorschriften legen klar fest, wie Arbeitszeiten zu erfassen sind und welche Rechte und Pflichten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben. Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie im konkreten Einzelfall gern zu Ihrer individuellen Situation und helfen Ihnen dabei, Ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nachzukommen.
Praktische Tipps für die Umsetzung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Die Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung kann zunächst herausfordernd erscheinen. Mit der richtigen Herangehensweise und einigen praktischen Tipps lässt sich dieser Prozess jedoch erfolgreich gestalten. Wir von der Kanzlei Vogedes wollen Ihnen einige praktische Tipps geben, damit Sie der Pflicht zur Arbeitserfahrung kinderleicht und ohne Probleme nachkommen.
Auswahl des richtigen Zeiterfassungssystems
Bei der Auswahl eines Zeiterfassungssystems sollten Sie mehrere Faktoren berücksichtigen, darunter die Größe Ihres Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeiter und die Art der Arbeit, die diese verrichten. Digitale Systeme bieten zahlreiche Vorteile, wie z. B. automatische Auswertungen und einfache Anpassungsmöglichkeiten. Es gibt jedoch auch manuelle Systeme, die für kleinere Unternehmen oder bestimmte Branchen besser geeignet sein können. Informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich über die zur Verfügung stehenden Optionen und lassen Sie sich von Fachleuten beraten, um die beste Entscheidung zu treffen.
Schulung und Information der Mitarbeiter
Damit Sie der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung optimal nachkommen, ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter über die neuen Anforderungen informiert und entsprechend geschult werden. Dies umfasst nicht nur die technische Nutzung des Zeiterfassungssystems, sondern auch die rechtlichen Hintergründe und die Bedeutung der Erfassung ihrer Arbeitszeiten. Vereinbaren Sie am besten Schulungstermine und stellen Sie sicher, dass alle Informationen auch für Abwesende transparent zur Verfügung stehen.
Dokumentation und Aufbewahrung der Daten
Die erfassten Arbeitszeiten müssen ordnungsgemäß dokumentiert und sicher aufbewahrt werden. Hierbei ist es wichtig, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten und sicherzustellen, dass die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Digitale Systeme bieten oft integrierte Sicherheitsfunktionen, die den Datenschutz gewährleisten.
Arbeitszeiterfassungs-Pflicht – ab wann ist sie erforderlich?
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes dar. Durch die detaillierte und genaueste Erfassung der Arbeitszeiten wird sichergestellt, dass Überstunden korrekt vergütet, Erholungsphasen eingehalten und Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden.
Als Rechtsanwälte im Bereich des Arbeitsrechts wissen wir, dass die korrekte Erfassung von Arbeitszeiten ein wichtiger Faktor in jedem Arbeitsverhältnis ist. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Bedeutung von Ruhephasen nicht zu unterschätzen, denn diese geben den Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Aufgaben mit neuer Energie effizienter zu gestalten.
Mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung macht der Gesetzgeber somit einen wichtigen Schritt in die Zukunft unter Berücksichtigung der digitalen Arbeitsplätze, die vermutlich in den nächsten Jahren eher zu- als abnehmen werden.
Wollen auch Sie Ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nachkommen und benötigen rechtlichen Beistand? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere Kanzlei mit dem Anwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht berät Sie auch gerne zum Mietrecht – was gerade bei Dienstwagen und Büroräumen auch für Sie von Bedeutung sein kann.