Ab wann Kündigungsschutz gilt: was Sie wissen müssen

Nicht jede Kündigung ist rechtens – vor allem dann nicht, wenn Sie unter dem gesetzlichen Kündigungsschutz stehen. Doch ab wann greift der Kündigungsschutz eigentlich? Wir wollen uns mit Ihnen und für Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Kündigungsschutzes näher ansehen und erläutern, ab wann das Kündigungsschutzgesetz greift.

So sind Sie im Ernstfall optimal informiert und können rechtliche Schritte gegen eine unrechtmäßige Kündigung einleiten. Wir unterstützen Sie gern durch unsere Expertise dabei und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Ab wann greift der Kündigungsschutz? Wichtige Informationen für Arbeitnehmer

Grundsätzlich regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), ab wann Kündigungsschutz besteht. Entscheidend ist dabei die sogenannte Wartezeit. Diese beträgt laut § 1 Abs. 1 KSchG sechs Monate. Erst danach haben Arbeitnehmer Anspruch auf den allgemeinen Kündigungsschutz – vorausgesetzt, sie arbeiten in einem Betrieb mit mehr als zehn Vollzeitmitarbeitern. Im Falle von Teilzeitbeschäftigten sieht der Gesetzgeber eine anteilige Berücksichtigung vor.

Für die Frage ab wann der Kündigungsschutz gilt, bedeutet dies: Wenn Sie in einem kleineren Unternehmen tätig sind oder noch keine sechs Monate beschäftigt waren, kann der Arbeitgeber Sie theoretisch – unter Beachtung der geltenden Kündigungsfristen – ohne einen definierten Kündigungsgrund entlassen. Sobald jedoch die Voraussetzungen erfüllt sind, muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein – also auf personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen basieren. Wir von der Kanzlei Vogedes sind Ihre Anwälte für Arbeitsrecht aus Bielefeld und vertreten Sie daher in Fällen von unrechtmäßigen Kündigungen. Wir wissen, ab wann der Kündigungsschutz gilt und sorgen für Ihr Recht!

Ab wann sorgen besondere Lebenslagen für Kündigungsschutz?

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es auch spezielle Schutzmechanismen für bestimmte Personengruppen. Diese greifen teilweise unabhängig von der Betriebsgröße oder Beschäftigungsdauer. Gerade in besonders verletzlichen Lebenssituationen sieht das Arbeitsrecht klare Grenzen für Kündigungen vor. Wir von der Kanzlei Vogedes erläutern Ihnen gern, ab wann Lebensumstände einen gesonderten Kündigungsschutz nach sich ziehen.

Ab wann greift der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?

Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, genießt sie ab dem ersten Tag der Schwangerschaft einen gesonderten Kündigungsschutz. Die Wartezeit nach dem KSchG gilt in diesen Fällen nicht. Gemäß § 17 MuSchG ist eine Kündigung während der Schwangerschaft sowie bis vier Monate nach der Entbindung grundsätzlich unzulässig. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Arbeitgeber zeitnah über die Schwangerschaft informiert wird. Diese Information kann dem Arbeitgeber auch bis zu zwei Wochen nach der Kündigung noch zugetragen werden.

Betriebsbedingte Kündigung während Elternzeit – ist das rechtens?

Für viele Arbeitnehmer ist ebenfalls interessant, ob und ab wann der Kündigungsschutz in der Elternzeit greift. Nach § 18 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ohne weiteres kündigen. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Landesbehörde möglich. Ab wann der Kündigungsschutz beginnt, richtet sich danach, wann Sie die Elternzeit beantragen, denn dieser gilt in der Regel ab der Beantragung der Elternzeit.

Betriebsbedingte Kündigung von Schwerbehinderten

Schwerbehinderte Mitarbeiter genießen ebenfalls einen erweiterten Kündigungsschutz. Ab welchem Grad der Behinderung Kündigungsschutz besteht, regelt § 168 SGB IX. Bereits ab einem Grad der Behinderung von 50 greift der Schutz. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann ein Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, der ebenfalls einen zuverlässigen Kündigungsschutz ermöglicht. Als Rechtsanwälte aus Bielefeld wollen wir zudem darauf aufmerksam machen, dass eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes zulässig ist – dies gilt auch bei betriebsbedingten Kündigungen.

Ab wann besteht Kündigungsschutz im Alter?

Mit zunehmendem Alter verändert sich sowohl die persönliche Lebenssituation, als auch die Stellung im Arbeitsleben. Zwar gibt es im deutschen Arbeitsrecht keine starren Altersgrenzen, ab wann der Kündigungsschutz gilt, jedoch werden ältere Arbeitnehmer durch die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen besonders berücksichtigt (§ 1 Abs. 3 KSchG). Ab einem Alter von etwa 55 wird hier eine verstärkte Schutzwirkung erkennbar. Klare gesetzliche Grundlagen gibt es jedoch nicht.

Ab welchem Alter greift der Kündigungsschutz: Relevanz bei der Sozialauswahl?

Wenn ein Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen muss, gilt die Pflicht zur Sozialauswahl. Dabei wird geprüft, welche Mitarbeiter am wenigsten schutzwürdig sind. Zu den Kriterien gehören:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

In der Praxis bedeutet dies, dass älteren Mitarbeitern häufig ein höherer Kündigungsschutz zuteil

wird, da eine berufliche Neuorientierung für sie schwieriger ist. Konkret gibt es aber keine rechtlichen Grundlagen, ab wann der Kündigungsschutz für bestimmte Altersgruppen relevanter wird als für andere. Betriebe müssen bei Kündigungen – vor allem bei betriebsbedingten – immer das komplette soziale Konstrukt der jeweiligen Mitarbeiter berücksichtigen.

Als Anwälte beantworten wir Ihnen, ab wann der Kündigungsschutz greift

Nicht jede Kündigung ist automatisch unwirksam, aber viele lassen sich rechtlich anfechten – insbesondere dann, wenn der gesetzliche Kündigungsschutz missachtet wurde. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Als Anwälte für Arbeitsrecht besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Situation und prüfen Ihre Kündigung auf formelle, rechtliche und inhaltliche Korrektheit. Gemeinsam können wir im Anschluss eine Kündigungsschutzklage oder einen außergerichtlichen Vergleich anstreben.

Durch unsere Expertise wissen Sie nicht nur, ab wann Ihr Kündigungsschutz gilt, sondern auch, wann es sich lohnt, rechtlich gegen eine Kündigung vorzugehen.

Gut zu wissen:

Wir von der Kanzlei Vogedes stehen neben dem Fachgebiet des Arbeitsrechts Ihnen ebenfalls als Ihre Anwälte für Verkehrsrecht und Mietrecht in Bielefeld in Rechtsangelegenheiten zur Seite.

Unsere Tipps zum Kündigungsschutz – ab wann Sie handeln sollten

Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind und nicht sicher wissen, ob oder ab wann Sie unter den Kündigungsschutz fallen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Kündigung genau prüfen: Ist sie schriftlich erfolgt? Ist der Grund nachvollziehbar?
  • Rechtsschutzversicherung nutzen: Diese übernimmt häufig die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung.
  • Fristen einhalten: Die Frist zur Einreichung einer Klage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
  • Individuelle Beratung suchen: Gerade bei speziellen Fällen wie betriebsbedingte Kündigung während der Elternzeit oder der Schwangerschaft empfiehlt sich professionelle Unterstützung.

Die Rechtslage rund um den Kündigungsschutz kann sich als komplex entpuppen, doch mit kompetenter und umfassender Unterstützung, kommen Sie zu Ihrem Recht. Lassen Sie sich nicht verunsichern und holen Sie sich Unterstützung, wenn Sie den Verdacht haben, unrechtmäßig gekündigt worden zu sein. Mit unserer Hilfe wissen Sie, ab wann der Kündigungsschutz für Sie greift. Und brauchen Sie noch weitere Unterstützung oder Informationen, dann hat unser Ratgeber wertvolle Informationen zu beispielsweise Motorschäden bei Probefahrten, gesetzlichen Pausenzeiten und vielem mehr!

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