Ein Angestellter nimmt Arbeitszeugnis in Empfang.

Anspruch auf Arbeitszeugnis: die Rechte für Arbeitnehmer

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis betrifft nahezu jeden Berufstätigen während des Arbeitslebens. Ob bei einem Jobwechsel, einer Bewerbung oder zur Dokumentation des beruflichen Werdegangs – ein aussagekräftiges Zeugnis dient für den Beschäftigten als Nachweis über Leistung und Verhalten. Es nimmt vor allem auf die weitere Laufbahn erheblich Einfluss. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Konflikten, wenn es um das Thema geht.

Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen und Fristen zu beachten sind. Sie erfahren auch mehr zum konkreten Umgang mit Situationen, in denen der Arbeitgeber das Zeugnis nicht ausstellen möchte.

Rechtliche Grundlage: Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich vorgeschrieben und im § 109 Gewerbeordnung (GewO) exakt geregelt. Dieser Paragraph gilt für Arbeitnehmer in Deutschland als Rechtsgrundlage. Nach dem Gesetz besteht für jeden Beschäftigten ein verbindliches Recht auf ein Arbeitszeugnis.

Dabei gilt der Anspruch für unbefristet angestellte Mitarbeiter, Auszubildende, Werkstudenten, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte. Wichtig ist nur, dass ein Arbeitsverhältnis wirklich besteht oder bestand. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Ausführungen:

  • Einfaches Arbeitszeugnis: Diese Variante enthält lediglich Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zur Art der Tätigkeit.
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Es umfasst zusätzlich Aussagen zur Leistung und zum Sozialverhalten.

Beide Formen können Arbeitnehmer einfordern. Allerdings hängt der Nutzen stark von der Art des Zeugnisses ab.

Ab wann besteht Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ein qualifiziertes Zeugnis können Sie grundsätzlich ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfordern. Meistens wird es am letzten Arbeitstag oder kurz danach ausgestellt.

In einigen Fällen kann es jedoch relevant sein, schon vor Beschäftigungsende ein solches Zeugnis zu erhalten. Das betrifft insbesondere:

  • Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel
  • Bewerbung aus bestehendem Arbeitsverhältnis
  • Reorganisation oder Versetzung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besitzt bei weiteren Bewerbungen einen hohen Stellenwert. Personalverantwortliche werten Formulierungen als wichtigen Indikator für die fachliche und soziale Eignung.

Recht auf Arbeitszeugnis: Was muss im Zeugnis stehen?

Ein rechtssicheres Zeugnis erfüllt klare formale und inhaltliche Anforderungen. Es ist ein offizielles Dokument, das die berufliche Station beschreibt.

Die folgenden Bestandteile gehören zwingend in ein korrektes Arbeitszeugnis:

  • Briefkopf des Unternehmens
  • Ausstellungsdatum und Unterschrift eines Vorgesetzten
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Bewertung von Leistung, Verhalten und Arbeitsweise
  • Wohlwollende und wahrheitsgemäße Formulierung

Das einfache Zeugnis beschränkt sich auf den formalen Beschäftigungsnachweis. Das qualifizierte Zeugnis hingegen geht mit differenzierter Bewertung und individueller Tonalität deutlich weiter.

Nach der Zeugnissprache zu urteilen, erkennen Bewerber schnell, ob es sich um ein positives oder problematisches Arbeitsverhältnis handelte. Die Wortwahl des Schriftstücks ist somit ausschlaggebend.

Zwei abschließende Sätze runden ein formgerechtes Zeugnis ab – häufig in Form eines Dankes und besten Wünschen für die Zukunft. Diese sogenannten Schlussformeln sind nicht verpflichtend, werden aber in den meisten Fällen erwartet.

Anspruch auf Arbeitszeugnis: Welche Frist gibt es zu beachten?

Für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gibt das Gesetz keine bestimmte Frist vor. Dennoch gelten rechtlich anerkannte Einschränkungen.

Die wichtigsten Aspekte zur Frist des Arbeitszeugnisses sind:

  • Arbeitsverträge oder Tarifverträge können konkrete Ausschlussfristen enthalten.
  • In der Rechtsprechung gelten für die Ausstellung regelmäßig Fristen von 6 bis 12 Monaten ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses als angemessen.
  • Wer das Zeugnis zu spät anfordert, verwirkt unter Umständen den Anspruch.

Es empfiehlt sich daher, das Zeugnis unmittelbar nach der betriebsbedingten Kündigung oder dem Ende des Arbeitsverhältnisses schriftlich einzufordern. Dadurch bleibt für Korrekturen oder eine gerichtliche Durchsetzung genügend Zeit.

Arbeitgeber gibt kein Arbeitszeugnis aus: Was tun?

Es kommt ganz oft vor, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern kein Zeugnis überreichen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Vergessen oder organisatorische Versäumnisse
  • Konflikte während der Beschäftigung
  • Strategie, den Ex-Mitarbeiter unter Druck zu setzen

Wenn der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausgibt oder den Anspruch offen verweigert, stehen Ihnen als Arbeitnehmer klare rechtliche Schritte offen:

  • Schriftliche Aufforderung unter Fristsetzung
  • Zivilrechtliche Geltendmachung vor dem Arbeitsgericht
  • Einschaltung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht

Verweigert der Arbeitgeber eine Ausstellung des Arbeitszeugnisses, bleiben Sie bei den Aufforderungen stets sachlich und bestimmt. Vielmals reicht bereits eine formgerechte Aufforderung aus, um den Arbeitgeber zur Ausstellung eines Schriftstücks zu bewegen.

Ein professionell aufgesetztes Schreiben vermeidet Missverständnisse und signalisiert dem Arbeitgeber, dass Sie Ihre Rechte kennen. Zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit müssen Sie dem Arbeitgeber einräumen. Dies gilt als zumutbar.

Tipps: So fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis richtig an

Die schriftliche Anforderung sollte klar, höflich und strukturiert formuliert sein. Beachten Sie folgende Hinweise, um einen souveränen Eindruck zu hinterlassen:

  • Vermerken Sie das genaue Datum der Beendigung.
  • Formulieren Sie konkret, ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis gewünscht ist.
  • Setzen Sie eine realistische Frist (z. B. 14 Tage).
  • Vermeiden Sie aggressive oder vorwurfsvolle Sprache.

Eine mögliche Formulierung lautet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, mir bis zum [Datum] ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das meine Tätigkeiten und Leistungen im Unternehmen angemessen und vollständig widerspiegelt. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.“

Mit einem solchen Schreiben schaffen Sie Klarheit und wahren gleichzeitig die professionelle Distanz. Auch hier gilt wieder: Wird nicht fristgerecht reagiert, sollten Sie sich rechtlich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Chancen nutzen: Anspruch auf Arbeitszeugnis für Ihre Karriere

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer ein wichtiges Recht. Ob einfaches oder qualifiziertes Zeugnis – beide Varianten unterliegen gesetzlichen Vorgaben und sind auszustellen. Beachten Sie Fristen, Inhalte und Formulierungen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wer sich über das Zeugnis unsicher ist oder der Arbeitgeber das Dokument nicht ausstellt, sollte zeitnah juristische Unterstützung in Anspruch nehmen und unseren Rechtsanwalt in Bielefeld aufsuchen. Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, um zukünftig Ihre Karriere voranzutreiben.

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