Anwalt bei Verkehrsunfall einschalten – lohnt sich das?

Sie hatten einen Unfall, wann sollten Sie Ihren Anwalt einschalten? Grundsätzlich ist es nach jedem Verkehrsunfall sinnvoll, schnellstmöglich einen Anwalt einzuschalten. Von der Zusammenarbeit mit einem Anwalt profitieren Sie bei einem Verkehrsunfall vor allem dann, wenn Sie gar keine Schuld oder nur eine Teilschuld an dem Unfall tragen.

Sie tragen keine Schuld? Anwalt bei einem Verkehrsunfall schnellstmöglich einschalten!

Für den Unfallschaden muss im deutschen Recht der Verursacher des Unfalls aufkommen. Dadurch entstehen für Sie und andere Unfallbeteiligte Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Auch die Kosten für den Rechtsanwalt muss der Verursacher des Unfalls tragen. Wichtig ist: Wenn Sie keine Schuld tragen und einen Anwalt bei einem Verkehrsunfall einschalten, entstehen Ihnen keine Kosten für die Dienstleistung des Anwalts.

Abgesehen von der Tatsache, dass Sie als Geschädigter nicht zahlen müssen, gibt es einen weiteren Grund für die Einschaltung eines Anwalts bei einem Verkehrsunfall. Wie wir aus unserer täglichen beruflichen Praxis der Unfallschadenregulierung bei Verkehrsunfällen wissen, ist die Durchsetzung der eigenen Ansprüche als Geschädigter nicht immer einfach. Geschädigte müssen nämlich mit der Versicherung ihres Unfallgegners verhandeln.

Anwalt bei einem Verkehrsunfall kontaktieren – schnellere Durchsetzung der eigenen Ansprüche

Es ist zu erwarten, dass die Versicherung des Unfallgegners sich darum bemühen wird, die Zahlungen bis zum Maximum zu reduzieren. In Verhandlungen über Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld wird sie mit genau den Urteilen argumentieren, die für sie selbst am vorteilhaftesten sind. Ihre eigene Versicherung wird Ihnen in den Verhandlungen auch nicht helfen. Ohne einen Anwalt müssten Sie die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung also selbst führen – in Anbetracht Ihrer im Vergleich zur Versicherung geringeren Erfahrungen und Expertise auf diesem Fachgebiet, wären dies ungleiche Verhandlungen.

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall von vornherein mit einem Anwalt zusammenarbeiten, stellen Sie in den Verhandlungen eine Chancengleichheit her. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht schätzt auf Basis seiner breiten Erfahrungen und Expertise ein, inwieweit die Argumente der gegnerischen Versicherung berechtigt oder unberechtigt sind und setzt Ihre Interessen argumentativ durch.

Folglich verhilft der Anwalt den Geschädigten bei einem Verkehrsunfall zu einer schnelleren und besseren Durchsetzung der eigenen Ansprüche. An den Stellen, an denen Geschädigte womöglich Abstriche machen würden, um die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung zeitnah zum Abschluss zu bringen, setzt der Anwalt bei einem Verkehrsunfall kompromisslos auf Basis des geltenden Rechts die Ansprüche durch, die dem Geschädigten tatsächlich zustehen.

Einige Wochen nach dem Unfall: Anwalt nachträglich einschalten?

Manchmal versuchen Geschädigte, die Verhandlungen mit der Versicherung des Unfallgegners selbst durchzuführen. Nicht selten folgt zeitnah die Ernüchterung: Sogar bei vermeintlich klaren Fällen, in denen Schaden und Schuld nicht zu leugnen sind und beim Unfallgegner liegen, erweist sich die Versicherung als uneinsichtig. Also entscheiden sich die Geschädigten zum Beispiel einige Wochen nach dem Unfall dafür, den Anwalt nachträglich einzuschalten.

Die nachträgliche Einschaltung des Anwalts ist zwar besser als die weitere alleinige Durchführung von Verhandlungen mit der Versicherung, jedoch schwindet mit zunehmender Zeit die Wahrscheinlichkeit, dass sämtliche Ansprüche in vollem Umfang geltend gemacht werden können. Es bringt im Ganzen sowohl unter finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht die meisten Vorteile, wenn Sie zeitnah Ihren Anwalt bei einem Verkehrsunfall einschalten.

Ist die Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt bei einem Verkehrsunfall auch dann sinnvoll, wenn Sie nicht unschuldig sind?

Zunächst stellt sich die Frage, inwiefern Sie schuldig sind. Es gibt den Begriff der Teilschuld, der beschreibt, dass Sie einen Anteil der Schuld am Autounfall tragen. Sollten Sie vermuten, an einem Verkehrsunfall nur teilschuldig zu sein, dann schalten Sie einen Anwalt ein. Oftmals ist die Schuldfrage nicht so offensichtlich zu beantworten, wie es auf den ersten Blick erscheint.

Ihrem Anwalt gelingt es unter Umständen, eine möglichst geringe Teilschuld zu erwirken, sodass Ihre Versicherung nur einen kleinen Teil der Unfallschäden zahlen muss, während Sie von der gegnerischen Versicherung einen verhältnismäßig hohen Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld erhalten. Zwar werden bei einer Teilschuld nicht die vollen Anwaltskosten vom Unfallgegner oder von dessen Versicherung übernommen, doch in den meisten Fällen macht sich auch bei einer vorliegenden Teilschuld die Hinzuziehung eines Anwalts bei einem Verkehrsunfall bezahlt.

Sowohl bei einer Teilschuld als auch bei der kompletten Schuld muss die Versicherung die Kosten übernehmen und darf sie nicht auf den Versicherten übertragen. Falls Ihre Versicherung versucht, bei Ihnen bestimmte Kosten geltend zu machen, ist die Einschaltung eines Anwalts ebenfalls sinnvoll. Dieser überwacht die Schadenregulierung durch die Versicherung kritisch und interveniert gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass die Versicherung ihrer Leistungspflicht nachkommt.

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