Was ist nach einem Autounfall zu tun?
Das Erste, was Sie nach einem Autounfall machen müssen, ist, die Unfallstelle abzusichern. Dazu sind Sie nach StVO § 34 gesetzlich verpflichtet. Es gilt dabei die Reihenfolge der drei „Ws“. Aktivieren Sie zunächst die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie sich Ihre Warnweste über und stellen Sie im Anschluss das Warndreieck auf. Auf der Landstraße misst die Entfernung vom Warndreieck zur Unfallstelle mindestens 100 Meter, in der Innenstadt mindestens 50 Meter und auf der Autobahn mindestens 200 Meter. Hat sich der Autounfall vor einem Sichthindernis wie einer Kurve ereignet, müssen Sie das Warndreieck vor diesem aufstellen.
Sollten es bei einem Autounfall Verletzte geben, rufen Sie nach der Absicherung der Unfallstelle den Notruf und leisten danach Erste Hilfe.
Bei leichten Verletzungen ist das Alarmieren des Rettungsdiensts nicht immer nötig. Sind Sie unsicher, ist es immer die bessere Wahl, den Notruf zu verständigen. Viele Verletzungen werden durch die hohe Adrenalinausschüttung nicht in ihrer Schwere wahrgenommen.