Bauantrag stellen: der erste Schritt zur Baugenehmigung
Bevor die Bagger rollen können, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Dieser Antrag ist die formelle Bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde, das Bauvorhaben zu genehmigen. Dieser Antrag enthält detaillierte Pläne und Beschreibungen des Projekts und muss in der Regel von einem Architekten oder einem anderen Fachplaner eingereicht werden. Als professionelle Kanzlei empfehlen wir Ihnen, auf die Hilfe von Fachleuten bei der Antragstellung zurückzugreifen. Diese kennen sich in den spezifischen Feldern bestens aus und wissen, worauf es ankommt und steigern so Ihre Chancen auf eine Baugenehmigung.
Am wichtigsten ist jedoch, dass der Bauantrag vollständig und fehlerfrei eingereicht wird. Unvollständige Anträge führen oft zu Verzögerungen und können die Dauer bis zur Baugenehmigung erheblich verlängern. Neben der Inanspruchnahme von handwerklichen Fachleuten kann Ihnen in manchen Fällen auch ein Anwalt bei der Antragstellung behilflich sein, denn im Bauwesen hat der Gesetzgeber einige Normen festgelegt, die Sie kennen sollten.
Auf dem Weg zur Baugenehmigung – mit welcher Dauer ist zu rechnen?
Haben Sie sich einmal dazu entschieden, sich Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, steigt die Vorfreude und der Wunsch, schneller beginnen zu können. Dafür bedarf es jedoch einer Baugenehmigung. Die Dauer bis zu einer erfolgreichen Baugenehmigung kann je nach Bundesland und Komplexität des Bauvorhabens stark variieren. In der Regel ist mit einer Dauer von sechs bis zwölf Wochen zu rechnen, bis eine Entscheidung getroffen wird. In einigen Fällen kann es jedoch auch länger dauern, insbesondere wenn Nachbarn Einwände erheben oder zusätzliche Gutachten erforderlich sind.
Um die Wartezeit möglichst gering zu halten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Bauantrag alle erforderlichen Informationen und Unterlagen enthält. Dazu gehören Bauzeichnungen, Statikberechnungen, Lagepläne und gegebenenfalls Nachweise über die Einhaltung von Umweltvorschriften. Je präziser und vollständiger der Bauantrag ist, desto schneller kann die Behörde ihn prüfen und eine Entscheidung treffen.
Baugenehmigung erhalten: ab wann darf gebaut werden?
Generell gilt – erst, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Das bedeutet, dass mit sämtlichen Baumaßnahmen so lange gewartet werden muss, bis Sie Ihre Genehmigung in den Händen halten. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu erheblichen Strafen und Baustopps führen. Deswegen rät Ihnen Ihr Rechtsanwalt aus Bielefeld, die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde abzuwarten und sich vor Beginn der Bauarbeiten über den genauen Genehmigungsstatus zu informieren. So vermeiden Sie böse Überraschungen und sichern sich zusätzlich ab.
Eine Baugenehmigung ist in der Regel mehrere – oftmals drei – Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen die Bauarbeiten begonnen und in einem bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Andernfalls kann die Genehmigung verfallen und ein neuer Bauantrag muss gestellt werden. Setzen Sie daher auf zuverlässige Dienstleister, die Sie bei dem Bau optimal unterstützen und Ihren Anforderungen gerecht werden. Planen Sie zudem Pufferzeit mit ein, damit Sie auch im Ernstfall auf der sicheren Seite sind.
Aus der Sicht des Gesetzgebers – was gibt es bei Baugenehmigungen für Gesetze zu beachten?
Die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung einer Baugenehmigung sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Diese Gesetze und Verordnungen regeln, welche Voraussetzungen erfüllt sein und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Wir von der Kanzlei Vogedes können Ihnen helfen, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihr Bauantrag den geltenden Vorgaben entspricht. Zudem bieten wir wertvolle Unterstützung, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt – sei es mit der Bauaufsichtsbehörde oder mit Nachbarn, die Einwände gegen Ihr Bauvorhaben erheben.
Gemeinsam gehen wir sämtliche Unterlagen durch und halten für Sie nach rechtlichen Fallstricken Ausschau – auch in Bezug auf die Verträge der externen Dienstleister. Zudem vertreten und beraten wir Sie ebenfalls in diversen anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Mietrecht.