Eine Frau packt ihre Sachen vom Schreibtisch in eine Box

Betriebsbedingte Kündigung: was Firmen beachten müssen

Eine betriebsbedingte Kündigung zählt in Deutschland zu den häufigsten Kündigungsarten. Sie wird nicht aufgrund des Verhaltens oder der Person des Arbeitnehmers ausgestellt. Es handelt sich ausschließlich um eine Kündigung aus betrieblichen Erfordernissen. Damit eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich Bestand hat, müssen klare Voraussetzungen erfüllt sein. Aber worauf kommt es an und welche Fallstricke gibt es?

Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung

Hinter jeder betriebsbedingten Kündigung steht eine wirtschaftliche und strukturelle Entscheidung des Arbeitgebers. Anders als bei einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung ohne Abmahnung beruft sich bei dieser Kündigungsform der Arbeitgeber auf äußere Umstände, die eine Weiterbeschäftigung der Angestellten unmöglich machen.

Typische Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sind:

  • Betriebsschließung einzelner Standorte oder ganzer Unternehmen
  • Outsourcing bestimmter Abteilungen oder Prozesse
  • Auftragsrückgange oder Umsatzeinbrüche, die Personalabbau erzwingen
  • Rationalisierungen durch Digitalisierung oder Automatisierung
  • Umstrukturierungen, bei denen Stellen entfallen

Diese Ursachen rechtfertigen allerdings nicht automatisch eine Kündigung. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass es keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter gibt. Die Kündigung muss die „ultima ratio“ sein.

Am besten dokumentieren Unternehmen die betrieblichen Veränderungen sauber und planen auch vorausschauend. Das reduziert das Risiko späterer arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen, wenn eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ausgestellt wurde.

Betriebsbedingte Kündigung: Voraussetzungen im Detail

Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, muss sie vier grundlegende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Betriebliche Erfordernisse: Es müssen nachvollziehbare betriebliche Gründe vorliegen, die zur Arbeitsplatzreduktion führen.
  2. Wegfall des Arbeitsplatzes: Der konkrete Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers muss auf Dauer wegfallen.
  3. Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit: Der Arbeitgeber muss im Vorfeld prüfen, ob der Mitarbeiter an anderer Stelle im Unternehmen zum Einsatz kommen kann.
  4. Sozialauswahl: Unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss eine faire Auswahl getroffen werden.

Bei der Sozialauswahl bei Kündigung gelten folgende Kriterien:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

Mit dieser Auswahl werden willkürliche Kündigungen verhindert und sozial stärker betroffene Personen geschützt. Ist eine fehlerhafte Sozialauswahl nachweisbar, führt es in vielen Fällen zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Eine professionelle Dokumentation der Entscheidung ist im Nachgang für die rechtliche Verteidigung der Kündigung ausschlaggebend.

Kündigungsfrist bei betriebsbedingter Kündigung

Die Kündigungsfrist bei betriebsbedingter Kündigung richtet sich in erster Linie nach §622 BGB. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt im Normalfall mindestens vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Welche Kündigungsfrist der Arbeitgeber einhalten muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehört die Betriebszugehörigkeit. Wer über 20 Jahre in einem Betrieb ist, für den gibt es eine Kündigungsfrist von bis zu sieben Monaten.

Abweichungen ergeben sich durch:

  • Tarifverträge, die oft längere oder kürzere Fristen vorsehen
  • Arbeitsverträge, die individuell vereinbarte Fristen enthalten können
  • Kleinbetriebe, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht greift

Wichtig ist, dass die Frist grundsätzlich eingehalten wird. Liegt eine fehlerhafte Fristsetzung vor, können Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgehen.

Gesetzliche Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht. Eine Ausnahme bildet hierbei §1a Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber können ein Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben unterbreiten. Die Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Als Abfindung bei Kündigung ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr typisch. Allerdings kommt es in der Praxis oft vor, dass eine betriebsbedingte Kündigung ohne Abfindungsangebot erfolgt. Rechtlich ist das zulässig, sofern kein Sozialplan oder Tarifvertrag einen Anspruch regelt.

Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Abfindung sind dennoch üblich – vor allem dann, wenn Arbeitnehmer rechtzeitig anwaltlichen Beistand einholen.

Fristlose Kündigung aus betrieblichen Gründen: möglich oder unzulässig?

Eine fristlose Kündigung aus betrieblichen Gründen ist nur schwierig zu realisieren. Der Gesetzgeber sieht nur dann solch eine Kündigung vor, wenn dem Arbeitgeber kein Zuwarten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Bei schwerem Fehlverhalten ist das beispielsweise der Fall.

Bei betriebsbedingten Kündigungen aufgrund struktureller Entwicklungen fehlt die nötige Dringlichkeit, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Die Arbeitsgerichte stellen diesbezüglich hohe Anforderungen. Für Arbeitgeber ist es daher empfehlenswert, bei betrieblichen Gründen ausschließlich auf ordentliche Kündigungen zu setzen.

Betriebsbedingte Kündigung: was tun im Ernstfall?

Arbeitnehmer, die eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, sollten keine Zeit verstreichen lassen. Die Klagefrist liegt in solch einem Fall lediglich bei drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§4 KSchG).

Diese Maßnahmen sind sinnvoll:

  • Kündigungsschutzklage prüfen lassen
  • Abfindung verhandeln
  • Arbeitszeugnis anfordern
  • Agentur für Arbeit benachrichtigen
  • Rechtsberatung durch Anwalt für Arbeitsrecht

Je früher rechtliche Beratung von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingeholt wird, desto besser lassen sich die entsprechenden Fristen wahren und Verhandlungspositionen sichern. Auch für Arbeitgeber gilt, frühzeitig arbeitsrechtliche Expertise einzubeziehen, um Formfehler zu vermeiden. Eine saubere rechtliche Prüfung reduziert das Risiko langwieriger und kostenintensiver Verfahren.

Betriebsbedingte Kündigung rechtssicher gestalten

Die rechtlich einwandfreie betriebsbedingte Kündigung ist ein typisches Mittel zur Reaktion auf wirtschaftliche und strukturelle Veränderungen. Wer als Arbeitgeber alle Voraussetzungen prüft und die Kündigung ordentlich dokumentiert, senkt Fehlerrisiken. Arbeitnehmer wiederum sollten ihre Rechte kennen und im Zweifel juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Nur so lässt sich der Weg aus einer schwierigen betrieblichen Situation klar und rechtssicher gestalten. Mit unserem Rechtsanwalt aus Bielefeld erhalten Sie den nötigen Beistand rund um die betriebsbedingte Kündigung.

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