E-Scooter Promille – was gelten für Grenzen?
E-Scooter fallen unter die Elektrokleinstfahrzeuge, da sie motorisiert angetrieben werden, weshalb bei E-Scooter und Alkohol die gleichen Regeln und Gesetze greifen wie bei Kraftfahrzeugen und nicht, wie vielleicht viele vielleicht annehmen, die Richtlinien für Fahrräder.
Was bedeutet das konkret für E-Scooter und Alkohol?
Wie für Autofahrer gilt für E-Scooter und Alkohol die 0,5-Promille-Grenze. Wer also beim E-Scooter fahren zwischen 0,5 und 1,09 Promille im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wer betrunken E-Scooter fährt und dabei Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Straftat und kann bereits ab 0,3 Promille im Blut mit einer Geldstrafe belangt werden, da eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegt. Zu den typischen Ausfallerscheinungen gehören beispielsweise Orientierungslosigkeit, Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit und Koordination sowie erhöhte Lichtempfindlichkeit und ein eingeschränktes Sichtfeld.
Ab 1,1 Promille ist eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und es kommt nicht mehr darauf an, ob der Fahrer alkoholbedingt Ausfallerscheinungen zeigt. Hier droht ein Strafverfahren, welches hohe Geldstrafen und sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann.
Achtung: Bei E-Scooter und Alkohol im Hinblick auf Führerscheinbesitzer in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promille-Grenze.