Was ist beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen wichtig zu wissen?
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begangen und sind dabei erwischt worden, erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid. Die Ordnungswidrigkeiten beziehen sich auf „geringe bis mittelfristig schwere“ Vergehen wie der Geschwindigkeitsüberschreitung, dem nicht eingehaltenen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug oder dem Überfahren einer roten Ampel. Abhängig von dem Verstoß erhalten Sie mit dem Bußgeldbescheid eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt per Post. Wichtig für die Rechtsgültigkeit ist die formale Korrektheit. Andersfalls können Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.
Gemäß § 66 OWiG müssen folgende Inhalte und Merkmale in einem Bußgeldbescheid aufgeführt werden:
- Angaben zur Person des Beschuldigten und eventuell Beteiligter
- Name und die Anschrift der zuständigen Bußgeldbehörde
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeit des Tathergangs
- eventuelle Beweismittel oder Zeugen
- genaue gesetzliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Höhe der Geldbuße oder Nebenfolgen wie Fahrverbote
Nach Schätzungen von Experten sind jedes Jahr mehr als 20 Millionen Bußgeldbescheide fehlerhaft, in diesen Fällen wäre ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich. Einen Bußgeldbescheid prüfen zu lassen ist dann aussichtsreich, wenn eine fundierte Begründung vorliegt. Dazu gehören formelle Fehler, aber auch technische Mängel, die bei der Geschwindigkeitsmessung entstehen können. In jedem Fall sollte beim Einlegen eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid ein Anwalt konsultiert werden, der auch die Akteneinsicht übernimmt. Sollte es zudem zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist gleichermaßen eine anwaltliche Beratung und Vertretung erforderlich. In vielen Fällen können Sie sich für die Kostenübernahme an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden.
Wichtig: Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid vor einem Einspruch immer durch einen Fachanwalt vorab prüfen.