Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Das sollten Sie wissen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Man sollte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, um die Rechtmäßigkeit desselben in Ruhe überprüfen zu lassen. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, da diese gewisse gesetzliche Anforderungen nicht erfüllen. Formelle Fehler machen einen Bescheid unwirksam. Außerdem können bei der Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung Fehler auftreten. Bevor Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, ist es wichtig von einem Anwalt für Verkehrsrecht wie uns von der Kanzlei Vogedes prüfen zu lassen, ob sich ein Verfahren lohnt. Vor allem, wenn Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot drohen, empfehlen wir Ihnen, überprüfen zu lassen, ob bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Erfolgsaussichten bestehen.

Sie überlegen, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen? Was Sie dabei beachten müssen, wie man einen Einspruch begründet und welche Fristen gelten, erfahren Sie hier.

Was ist beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen wichtig zu wissen?

Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begangen und sind dabei erwischt worden, erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid. Die Ordnungswidrigkeiten beziehen sich auf „geringe bis mittelfristig schwere“ Vergehen wie der Geschwindigkeitsüberschreitung, dem nicht eingehaltenen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug oder dem Überfahren einer roten Ampel. Abhängig von dem Verstoß erhalten Sie mit dem Bußgeldbescheid eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt per Post. Wichtig für die Rechtsgültigkeit ist die formale Korrektheit. Andersfalls können Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.

Gemäß § 66 OWiG müssen folgende Inhalte und Merkmale in einem Bußgeldbescheid aufgeführt werden:

  • Angaben zur Person des Beschuldigten und eventuell Beteiligter
  • Name und die Anschrift der zuständigen Bußgeldbehörde
  • Bezeichnung der Tat
  • Ort und Zeit des Tathergangs
  • eventuelle Beweismittel oder Zeugen
  • genaue gesetzliche Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit
  • angewendete Bußgeldvorschriften
  • Höhe der Geldbuße oder Nebenfolgen wie Fahrverbote

Nach Schätzungen von Experten sind jedes Jahr mehr als 20 Millionen Bußgeldbescheide fehlerhaft, in diesen Fällen wäre ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich. Einen Bußgeldbescheid prüfen zu lassen ist dann aussichtsreich, wenn eine fundierte Begründung vorliegt. Dazu gehören formelle Fehler, aber auch technische Mängel, die bei der Geschwindigkeitsmessung entstehen können. In jedem Fall sollte beim Einlegen eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid ein Anwalt konsultiert werden, der auch die Akteneinsicht übernimmt. Sollte es zudem zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist gleichermaßen eine anwaltliche Beratung und Vertretung erforderlich. In vielen Fällen können Sie sich für die Kostenübernahme an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden.

Wichtig: Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid vor einem Einspruch immer durch einen Fachanwalt vorab prüfen.

Einspruch Bußgeldbescheid: Begründungen

Formelle Fehler oder ungenaue bzw. falsche Messungen sind die häufigsten Begründungen für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Nachfolgende Gründe können zu einem unwirksamen Bußgeldbescheid führen:

  • fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung
  • unvollständige Dokumente
  • falsche Daten wie falsches Kennzeichen
  • fehlerhafte Fristen
  • fehlende Rechtsmittelbelehrung
  • Verjährungsfrist

Einige der Begründungen, die einen Bußgeldbescheid nichtig machen würden, sind für Laien nicht immer ersichtlich. Auch angesichts dessen lohnt es sich, den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.

Lohnt es sich, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Eine grundsätzliche Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Erfolgsaussichten bei einem fehlerhaften Bußgeldbescheid sind relativ hoch. Letztlich bringt Ihnen nur die einzelfallspezifische Einschätzung eines Anwalts für Verkehrsrecht Sicherheit. Da manche Einsprüche gegen einen Bußgeldbescheid komplex sind, denke man hier an ein Firmenfahrzeug oder einen Bußgeldbescheid in der Probezeit, lohnt sich ebenso zunächst der Gang zu einem Anwalt.

Welche Fristen und Formen gelten beim Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

Der Einspruch gegen Bußgeldbescheid muss selbst gewisse Formalitäten erfüllen und Fristen einhalten. Nach Zustellung haben Sie 14 Tage Zeit für den Einspruch. Sind diese abgelaufen, verfällt die Möglichkeit des Einspruchs. Trotz Formfehler ist er dann rechtskräftig und kann, sollten Sie sich weigern zu zahlen, per Zwangsvollstreckung eingefordert werden.

Tipp: Es kann auch vorkommen, dass Sie die Einspruchsfrist unverschuldet nicht einhalten konnten. Dazu zählen Urlaub oder Krankheit. In dem Fall müssen Sie zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, die „Wiedereinsetzung auf den vorigen Stand“ beantragen.

Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid muss zudem schriftlich erfolgen. Das Schreiben muss bei der zuständigen Bußgeldstelle als Brief oder Fax eingehen. Die Übersendung per E-Mail ist in den allermeisten Fällen nicht rechtswirksam.

Warum Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit einem Anwalt einlegen?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht beim Einlegen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid aus verschiedenen Gründen lohnt:

  • umfassende Einsicht in die Verfahrensakten zur Überprüfung und Aufdeckung von unter anderem einer fehlerhaften Messung
  • realistische Einschätzungen der Sachlage und den Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid
  • Kenntnisse über Schwachstellen wie Messgeräte als Begründung für den Einspruch nutzen, um die Chance auf Einstellung des Verfahrens oder den Freispruch zu erhöhen
  • Bei Freispruch werden die Anwalts- und Gerichtskosten getragen.

Nutzen Sie für Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid die Expertise der Kanzlei Vogedes als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Eine erste Prüfung eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheid können Sie bei uns sofort online durchführen. So sparen Sie sich Zeit und eine Menge Kosten. Gerne besprechen wir im Anschluss das weitere Vorgehen, sofern sich zeigt, dass sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt – nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf.

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