Fahrverbot: Führerschein verlieren außerhalb des Autos

Es gibt nicht viele Möglichkeiten, den Führerschein außerhalb des Autos zu verlieren. Die meisten Vergehen, in denen ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen wird, verübt man im Fahrzeug. In diesem Beitrag erläutern wir als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zunächst den wichtigen Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis. Anschließend gehen wir darauf ein, durch welche Vergehen außerhalb des Autos der Führerschein verloren gehen kann.

Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug

Zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis liegen erhebliche rechtliche Unterschiede. Ein Fahrverbot gilt temporär für einen Zeitraum von 1 bis 6 Monaten und wird bei Ordnungswidrigkeiten sowie im Strafverfahren verhängt (§ 25 StVG). Betroffene müssen in diesem Fall den Führerschein abgeben und erhalten diesen nach Ablauf des Fahrverbots wieder zurück.

Ganz anders verhält es sich bei einem Entzug der Fahrerlaubnis. Hier wird einer Person die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, entzogen – die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden. Ein Entzug der Fahrerlaubnis wird bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht verhängt und geht stets auch mit der Verhängung einer Sperrfrist einher. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, sofern sich jemand als „ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen“ erweist (§ 3 StVG). Zusammen mit der Fahrerlaubnis wird dem Fahrer das Recht entzogen, sein Fahrzeug zu führen. Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sind unter anderem Unfallflucht nach einem Autounfall sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch.

Während nach einem Fahrverbot der Führerschein nach 1 bis 6 Monaten automatisch zurückgegeben wird, muss er nach einem Entzug der Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Sperrfrist, bis ein Neuantrag erlaubt ist, beläuft sich auf 6 Monate bis 5 Jahre. Oft ist an den Neuantrag des Führerscheins die Pflicht zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geknüpft.

Was außerhalb des Autos zu einem Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug führt

Die Vergehen, für die ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten verhängt werden, sind Ordnungswidrigkeiten. Zum Beispiel müsste die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um mindestens 31 km/h überschritten werden, um ein Fahrverbot zu erhalten. Üblicherweise führen Rotlichtverstöße und Verletzungen von Vorfahrtsregeln zu Punkten in Flensburg und unter Umständen zu einem Fahrverbot. Das gilt für Fahrradfahrer und Autofahrer gleichermaßen.

Die häufigste Ursache für einen Entzug der Fahrerlaubnis außerhalb des Autos ist ein Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Eine Person, die Fahrrad oder E-Roller fährt und einen Führerschein besitzt, darf nicht mit 1,6 Promille bzw. 1,1 Promille oder mehr am Verkehr teilnehmen. Ab dem jeweiligen Grenzwert kann eine MPU angeordnet werden. Falls der Führerscheinbesitzer die MPU nicht besteht, erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Bei Drogenkonsum außerhalb des Verkehrs kann die Fahrerlaubnisbehörde ebenfalls eine MPU anordnen. Somit müssen beispielsweise Personen, die auf einer Party Drogen konsumieren und dabei ertappt werden, ebenfalls mit einer MPU und, bei Nicht-Bestehen der MPU, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, obwohl sie zu dem Zeitpunkt gar nicht am Verkehr teilgenommen haben.

Zu guter Letzt sei auf einige körperliche und geistige Einschränkungen eingegangen, die zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen können:

  • Regelmäßige Ohnmachtsanfälle
  • Sehschwächen
  • Schizophrenie
  • Starker Altersabbau

Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug: Fragen und Rechtsbeistand

Ihnen droht ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis? Sie haben rechtliche Fragen zu diesen Themen? Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hat die Kanzlei Vogedes bereits Hunderte von Kunden betreut und konnte dabei unter anderem das Fahrverbot in einigen Fällen in ein höheres Bußgeld umwandeln.

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