So beanspruchen Sie Schadensersatzansprüche, wenn Ihr Koffer verloren geht
Vereinfacht wird die Geltendmachung der Ansprüche durch das Montrealer Übereinkommen. Nach diesem müssen Sie als Fluggast nicht beweisen, warum oder von wem das Gepäck beschädigt, falsch abgefertigt oder verloren wurde. Erforderlich sind lediglich die fristgerechte schriftliche Anzeige und ein PIR-Formular, wenn Sie Ihren Koffer verloren haben.
Dies ist eine für Sie günstige Position, denn alles, was Sie glaubhaft machen müssen, ist der Inhalt Ihres Koffers, das Nachweisen der Ersatzkäufe oder die Beschädigung des Koffers. Jedoch ist der Anspruch auf bis zu 1.600 Euro (1.288 SZR) pro Person begrenzt. Wollen Sie einen höheren Schaden geltend machen, so müssen Sie auch beweisen, dass die Fluggesellschaft Ihr Gepäck schuldhaft beschädigt oder verloren hat.
Die 1.600 Euro sind allerdings keine Pauschale pro verlorenen Koffer. Der konkrete Schaden muss von Ihnen beziffert werden, wenn Ihr Koffer verloren ist. Um den Schaden jedoch hinreichend beziffern zu können, bietet es sich an, vor der Abreise Bilder vom Kofferinhalt zu machen. Auch Kaufbelege sind für die Geltendmachung beim Verlust hilfreich. Bei besonders wertvollen Gegenständen, die aufgrund ihrer Größe nicht um Handgepäck untergebracht werden können, empfiehlt es sich, diesen besonderen Wert im Gepäck bei der Fluglinie zu deklarieren. Sie melden den Wert bei der Fluglinie und zahlen dementsprechend auf. Dadurch haftet die Fluglinie bei einer Beschädigung oder Verlust bis zu dem angegebenen Wert und nicht nur bis zu den 1.288 SZR des Montrealer Übereinkommens. Eine Wertdeklaration muss meistens 48h vor dem Abflug erfolgen.
Wichtig ist, dass Sie schon am Flughafen tätig werden und am Schalter der Airline einen sogenannten PIR ausfüllen, einen Property Irregularity Report, sobald Sie merken, dass Ihr Koffer verloren ist. Zudem müssen Sie Mängelrügefristen beachten (Äußerlich erkennbare Mängel: Sofort bei Ablieferung, nicht erkennbare Mängel: bis 14 Tage nach Ablieferung, Lieferfristüberschreitung: bis 21 Tage nach Ablieferung). Diese erneute Schadensanzeige ist an die Fluglinie zu richten (bei Pauschalreisen an den Veranstalter).
Auch interessant für Pauschalreisende: Für den Zeitraum, in dem sie auf das Gepäck verzichten müssen, können sie den Reisepreis mindern. In diesem Fall sollte der Veranstalter unverzüglich über das verlorene oder beschädigte Gepäckstück informiert werden.
Koffer verloren: Wir helfen Ihnen weiter!
Sollten auch Sie Ihren Koffer verloren haben oder Ihre Fluggast- sowie Reiserechte durchsetzen wollen, dann stehen Ihnen Rechtsanwälte der Kanzlei Vogedes gerne zur Seite. Wir beraten Sie auch in Fällen des Verkehrsrechts, Arbeitsrechts und Mietrechts. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.