Was ist der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft?
Der Kündigungsschutz Schwangerschaft gilt während der gesamten Schwangerschaft und darüber hinaus vier Monate nach der Entbindung oder vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Sollte diesem Zeitraum die Elternzeit angeschlossen werden, besteht ein Kündigungsschutz auf Grundlage des § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
Das bedeutet konkret, dass Ihr Arbeitgeber von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der genannten Schutzfrist von vier Monaten nach der Entbindung keine Kündigung aussprechen kann. Der Kündigungsschutz Schwangerschaft gilt auch während der Probezeit. Nur wenige Ausnahmen sind zulässig. Sollte ein befristeter Arbeitsvertrag bestehen, gilt der Kündigungsschutz Schwangerschaft so lange, wie auch der Arbeitsvertrag besteht. Ist dieser abgelaufen, enden auch Mutterschutz und der Kündigungsschutz Schwangerschaft.