Was ist der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft?
Der Kündigungsschutz Schwangerschaft gilt während der gesamten Schwangerschaft und darüber hinaus vier Monate nach der Entbindung oder vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Sollte diesem Zeitraum die Elternzeit angeschlossen werden, besteht ein Kündigungsschutz auf Grundlage des § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
Das bedeutet konkret, dass Ihr Arbeitgeber von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der genannten Schutzfrist von vier Monaten nach der Entbindung keine Kündigung aussprechen kann. Der Kündigungsschutz Schwangerschaft gilt auch während der Probezeit. Nur wenige Ausnahmen sind zulässig. Sollte ein befristeter Arbeitsvertrag bestehen, gilt der Kündigungsschutz Schwangerschaft so lange, wie auch der Arbeitsvertrag besteht. Ist dieser abgelaufen, enden auch Mutterschutz und der Kündigungsschutz Schwangerschaft.
Was sind die Voraussetzungen für den Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?
Eine wesentliche Voraussetzung für den Kündigungsschutz in der Schwangerschaft ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wird. Ist dies noch nicht erfolgt, ist es nicht möglich, sich auf das Recht des Kündigungsschutzes Schwangerschaft zu berufen. Sollte es zu einer Kündigung kommen, ohne dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, haben Sie zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, die bestehende Schwangerschaft nachträglich mitzuteilen, um vom Kündigungsschutz Schwangerschaft Gebrauch machen zu können.
In dem Fall wäre dann die ausgesprochene Kündigung unzulässig. Geht die Mitteilung später als die zweiwöchige Frist ein, können Sie sich nur noch dann auf den Kündigungsschutz Schwangerschaft berufen, wenn Sie einen hinreichenden Grund für die weitere Verzögerung nachweisen. Wer erst nach Erhalt der Kündigung schwanger wird, hat keinen Anspruch auf den Kündigungsschutz Schwangerschaft.
Gibt es Ausnahmen beim Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?
Es gibt einige Ausnahmen, mit denen es möglich ist, dass eine Kündigung auch während der Schwangerschaft rechtswirksam wird. Wichtig zu beachten ist, dass die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder Fehlgeburt stehen darf.
Besondere Gründe für eine Kündigung Schwangerschaft können sein:
- Insolvenz des Unternehmens
- Betriebsstilllegung oder teilweise Stilllegung des Betriebs
- Wirtschaftliche Existenzgefährdung eines Kleinbetriebs, wenn das Fortführen ohne qualifizierte Ersatzkraft nicht möglich ist.
- besonders schwere Pflichtverletzung
Trotz einer schwangerschaftsbedingten Krankheit oder des Kündigungsschutzes während der Schwangerschaft eine Kündigung auszusprechen, ist nicht rechtsgültig. In Ausnahmefällen kann ein schriftlicher Antrag bei der Aufsichtsbehörde gestellt werden. Wenn diese dem genannten Grund zustimmt, kann eine Kündigung während der Schwangerschaft ausgesprochen werden und ist rechtskräftig.
Was tun, wenn man eine Kündigung während der Schwangerschaft erhält?
Arbeitnehmer, die trotz Kündigungsschutz Schwangerschaft gekündigt werden, können die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung vom zuständigen Arbeitsgericht feststellen lassen. Das ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber eine unzulässige Kündigung während der Schwangerschaft nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen zurückzieht. Die Feststellungsklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung beantragen. Sofern Sie diese Frist versäumen, ist die Kündigung Schwangerschaft rechtswirksam.
Gehen Sie in jedem Fall bei einem Verstoß gegen den Kündigungsschutz Schwangerschaft mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld wie uns von der Kanzlei Vogedes vor. Als erfahrener Rechtsanwalt vertreten wir Sie vor Gericht und setzen Ihr gutes Recht durch.
Kann man selbst in der Schwangerschaft kündigen?
Ja, Sie können selbst während der Schwangerschaft kündigen. Dies kann einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag erfolgen oder Sie kündigen gemäß den Kündigungsfristen ordentlich. Endet Ihr Arbeitsverhältnis, endet automatisch auch der Kündigungsschutz Schwangerschaft.
Sprechen Sie uns gerne zu Ihren Rechten und Pflichten beim Kündigungsschutz Schwangerschaft an und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir stehen an Ihrer Seite, wenn Sie trotz Kündigungsschutz Schwangerschaft gekündigt wurden.