Was hat sich mit dem neuen Mindestlohn geändert?
Schon im Jahr 2015 hat die Bundesregierung einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt dieser die unterste Lohngrenze dar – also das, was sie mindestens verdienen müssen. Eine Anpassung wird per Gesetz erlassen und gilt als rechtlich verbindlich. Die Mindestlohngesetze beschließt in der Regel die Mindestlohnkommission, die sich aus Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt. Vom Mindestlohn sind nur einige wenige Gruppen wie Langzeitarbeitslose und Auszubildende ausgeschlossen.
Der Mindestlohn in Deutschland belief sich 2015 auf 8,50 Euro brutto pro Stunde. In den Folgejahren fanden mehrere Erhöhungen statt. Seit dem 1. Oktober 2022 ist er auf einen historischen Höchstwert von 12 Euro gestiegen. Wer Vollzeit arbeitet, hat mit den 12 Euro Mindestlohn statt 1.700 Euro 2.100 Euro brutto im Monat zur Verfügung.