Mindestlohn – alle Änderungen im Arbeitsrecht

Am 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Rund 22 % aller Beschäftigungsverhältnisse profitieren von den Erhöhungen und knapp sechs Millionen Menschen haben durch den neuen Mindestlohn mehr Geld zur Verfügung. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat sich dieser um 3,50 € pro Stunde erhöht.

Was hat sich mit dem neuen Mindestlohn geändert, wer hat gesetzlichen Anspruch darauf und wer nicht? Lesen Sie alles zum Mindestlohn im nachfolgenden Beitrag unserer Experten der Kanzlei Vogedes.

Was hat sich mit dem neuen Mindestlohn geändert?

Schon im Jahr 2015 hat die Bundesregierung einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt dieser die unterste Lohngrenze dar – also das, was sie mindestens verdienen müssen. Eine Anpassung wird per Gesetz erlassen und gilt als rechtlich verbindlich. Die Mindestlohngesetze beschließt in der Regel die Mindestlohnkommission, die sich aus Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt. Vom Mindestlohn sind nur einige wenige Gruppen wie Langzeitarbeitslose und Auszubildende ausgeschlossen.

Der Mindestlohn in Deutschland belief sich 2015 auf 8,50 Euro brutto pro Stunde. In den Folgejahren fanden mehrere Erhöhungen statt. Seit dem 1. Oktober 2022 ist er auf einen historischen Höchstwert von 12 Euro gestiegen. Wer Vollzeit arbeitet, hat mit den 12 Euro Mindestlohn statt 1.700 Euro 2.100 Euro brutto im Monat zur Verfügung.

Wer hat rechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?

Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland haben alle Person, die in Deutschland in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Dazu gehören auch ausländische Staatsbürger, Beschäftigte ausländischer Unternehmen ebenso wie Minijobber.

Wer ist vom 12 Euro Mindestlohn ausgenommen?

Vom 12 Euro Mindestlohn ausgenommen, sind alle, die im Sinne des Mindestlohngesetzes nicht als Arbeitnehmer gelten. Dazu gehören:

  • Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung (hier greift die Mindestausbildungsvergütung)
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose
  • ehrenamtlich Tätige
  • Selbstständige
  • Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten arbeiten
  • Teilnehmer an Arbeitsförderungsmaßnahmen
  • Praktikanten im Rahmen eines Pflichtpraktikums von Schule oder Studium

Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht branchenabhängig. Tarifverträge, die einen Lohn unter dem Lohn vorsehen, müssen diesen mindestens bis auf 12 Euro anheben. Somit darf in keiner Branche weniger als der 12 Euro Mindestlohn gezahlt werden. Jedoch können aufgrund branchenspezifischer Mindestlöhne diese für einige Berufe höher ausfallen.

Was ist der branchenspezifische Mindestlohn?

Der Branchenmindestlohn existiert neben dem gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt dabei ausschließlich für die jeweilige Branche. Die Höhe des branchenspezifischen Mindestlohns wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. Sofern dieser in den Tarifverhandlungen beschlossen wurde, ist er für alle Arbeitgeber der jeweiligen Branche verbindlich und unabhängig davon, ob dieser einen Tarifvertrag abgeschlossen hat und tarifgebunden ist.

Für welche Berufsgruppen gibt es Branchenmindestlöhne?

  • Pflegebranche
  • Gerüstbauer
  • Steinmetz- und Bildhauerhandwerk
  • Gebäudereiniger
  • Innen- und Unterhaltsreiniger
  • Glas- und Fassadenreiniger
  • Leih- und Zeitarbeiter
  • u.v.m.

Was, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht erhöht oder es Probleme von Seiten des Arbeitnehmers gibt?

Sollten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mir der Umsetzung oder Erhaltung des Mindestlohns konfrontiert werden und sollte es dabei zu eventuellen Problemen kommen, wenden Sie sich an einen Fachkundigen, wie die Experten der Kanzlei Vogedes. Wir unterstützen Sie außergerichtlich und wenn nötig vor Gericht dabei, dass Sie bei allen Änderungen im Arbeitsrecht richtig handeln und behandelt werden. Vertrauen Sie bei uns auf jahrelange Erfahrung und höchste Kompetenz. Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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