Mindesttemperatur Wohnung

Mindesttemperatur für Wohnungen:

Ist das Ihr Recht?

Wenn es im Winter bitterkalt ist, freuen wir uns umso mehr auf ein kuschlig warmes Zuhause. Wer in einer Mietwohnung wohnt, muss sich um die Bereitstellung einer Heizung nicht selbst kümmern, sondern legt dies in die Hände des Vermieters. Was aber, wenn die Heizung plötzlich lauwarm bleibt? Haben Sie als Mieter das Recht auf eine Mindesttemperatur in Ihrer Wohnung und wenn ja, wie hoch muss diese sein? Wir haben uns für Sie das Thema Mindesttemperatur in Mietwohnungen einmal näher angesehen und klären Sie über die aktuelle Verordnung auf, die jüngst am 1.9.2022 im Zuge der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft trat. Unsere Kanzlei für Verkehrs- Arbeits- und Mietrecht ist in Bielefeld für Ihre Anliegen verfügbar.

Aktuelles zur Mindesttemperatur in Wohnungen: die neue Verordnung der Bundesregierung

Grundsätzlich gilt: Ja, es gibt die Mindesttemperatur für Wohnungen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Periode eine Mindesttemperatur in seinen Wohnungen sicherzustellen. Dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt mehr. An dieser Stelle wollen wir aufgrund der Aktualität auf die seit dem 1.9.2022 geltende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Bezug auf die Mindesttemperatur der Wohnung eingehen. Denn seit diesem Datum wurde die bisherige Mindesttemperatur für Wohnungen, zunächst für sechs Monate, außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, Vermieter sind nun nicht mehr verpflichtet, die gängigen Klauseln in Mietverträgen bezüglich der Mindesttemperatur der Wohnung zu erfüllen. Zudem soll eine Absenkung der Mindesttemperatur in der Wohnung um durchschnittlich zwei Grad Celsius erlaubt sein.

Es gelten im Kontext der Verordnung folgende Punkte:

  • Die Mindesttemperatur in der Wohnung wird gesenkt und die mietvertraglichen Klauseln sind vorübergehend außer Kraft gesetzt.
  • Es ist untersagt, private Pools mit Strom oder Gas zu heizen.
  • Jeder Mieter ist frühzeitig durch Gasversorger, Eigentümer oder Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, wie hoch der zu erwartende Energieverbrauch und dessen Kosten sind.
  • Jeder Mieter muss über Energiesparmöglichkeiten aufgeklärt werden.

Neben der Mindesttemperatur in Mietwohnungen sind auch öffentliche Gebäude sowie industrielle Verbraucher von der Senkung der Mindesttemperatur betroffen. Hier gilt eine Reduktion auf 19 Grad Celsius. Flure, Foyers und Technikräume, sofern diese nicht sicherheitsrelevant sind, dürfen im Zuge der Verordnung gar nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen von den neuen Richtlinien, die bis Ende Februar 2023 gelten, sind Kliniken, Pflege- und soziale Einrichtungen.

Wie sah die Mindesttemperatur in der Wohnung vor den neuen Beschlüssen aus?

Bevor die neuen Beschlüsse in Kraft traten, sah die Rechtsprechung vor, dass während der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April, der Vermieter sicherstellen musste, dass der Mieter in seiner Wohnung eine Mindesttemperatur von 20 und 22 Grad Celsius erreichen kann. Ausgenommen ist dabei die Nachtzeit zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr. In dieser darf die Mindesttemperatur für die Wohnung bei 18 Grad Celsius liegen. Sofern eine Klausel im Mietvertrag eine Mindesttemperatur der Wohnung von 18 Grad Celsius zwischen 8.00 und 21.00 Uhr vorsieht, gilt bzw. galt diese als unwirksam.

Vor den aktuellen Verordnungen galt in den Wintermonaten eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in der Wohnung. Sollte diese nicht gewährleistet werden, lag bislang ein Mietmangel vor, der eine Mietminderung von rund 20 %  rechtfertigte. Der Betrag beliefe sich bei einer beispielhaften Miete von 745 € auf ganze 149 €. Im Falle eines konstanten Heizungsausfalls oder wenn die Wohnung dauerhaft kalt bliebe und das Risiko von Gesundheitsschäden bestünde, wäre sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich gewesen.

Gut zu wissen: Ebenso wie die Mindesttemperatur für die Wohnung ist die Warmwasserversorgung durch den Vermieter zu garantieren. Diese muss bei mindestens 40 bis 50 Grad Celsius liegen. Werden die Werte nicht erreicht, sind Mieter ebenso zu einer Mietminderung berechtigt.

Mit dem kurzfristigen außer Kraft treten der Klausel für die Mindesttemperatur der Wohnung kann aktuell keine Mietminderung erwirkt werden, sofern die Mindesttemperatur um die gesetzlich erlaubten zwei Grad Celsius abgesenkt wird. Eine Verpflichtung der bisher geltenden Mietklausel besteht zwar nicht, jedoch ist es ebenso nicht rechtens, die Mindesttemperatur der Wohnung um mehr als zwei Grad Celsius abzusenken. In dem Fall sprechen Sie Ihre Sachkundigen der Kanzlei Vogedes an und wir schauen uns Ihre Situation genau an.

Mindesttemperatur der Wohnung: Was kann man jetzt tun?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihre Heizung aufgrund der Mindesttemperatur der Wohnung nicht richtig warm wird oder ob eine andere Ursache Grund sein kann.

  1. Tipp: Entlüften Sie Ihre Heizung.
  2. Tipp: Reinigen Sie Ihre Heizung.
  3. Tipp: Kontrollieren Sie die Einstellungen der Umwälzpumpe.
  4. Tipp: Stellen Sie das Thermostat erneut ein.
  5. Tipp: Fragen Sie Ihren Vermieter nach einer Wärmedämmung.

Die neuen, kurzfristigen Verordnungen stellen eine veränderte Situation für Mieter wie auch Vermieter dar. Wir helfen beiden Parteien dabei, einen vertrags- und gesetzmäßigen Umgang mit der Mietsache sicherzustellen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres guten Rechts.

Haben Sie noch Fragen zur Mindesttemperatur in Wohnungen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.