Nebenkostenabrechnung – wie reagiere ich richtig auf die gestiegenen Energiekosten?

Es betrifft nahezu jeden Haushalt in Deutschland: die Strompreiserhöhungen. Seit einiger Zeit steigen die Stromkosten so stark an, dass sich die Belastungen erheblich auf die Nebenkostenabrechnung auswirken. Aktuell teilen viele Stromanbieter Ihren Kunden die Erhöhung der Stromkosten 2022/2023 auf schriftlichem Wege mit.

Sie haben einen solchen Brief oder eine E-Mail von Ihrem Stromanbieter erhalten? Wichtig ist es, diesen nun genau zu überprüfen. Gehen Sie dabei sehr sorgfältig und aufmerksam vor. Ziehen Sie vergangene Nebenkostenabrechnungen heran. Eventuell ist die Erhöhung der Stromkosten im Einzelfall gar nicht rechtmäßig. Wann das der Fall ist,warum die Strompreise 2022 überhaupt so stark ansteigen und worauf man bei der Nebenkostenabrechnung achten soll, erfahren Sie nachfolgend in diesem Blogbeitrag der Kanzlei Vogedes.

Nebenkostenabrechnung und Stromkosten – warum steigen die Preise?

Bereits in der Vergangenheit lagen die Strompreise in Deutschland vergleichsweise hoch. Das verrät ein Blick auf Ihre Nebenkostenabrechnung. Der aktuell starke Anstieg der Strompreise ist auf die derzeitige Lage zurückzuführen. Durch den Ukrainekrieg und die Einstellung der Gaslieferung nach Deutschland sind die Einkaufspreise, die die Stromanbieter an der Börse für Strom zahlen müssen, rasant gestiegen. Das begründet sich aus der Tatsache heraus, dass die Stromproduktion meist ebenso vom Gas abhängig ist. Strom aus Kohlekraftwerken ist aufgrund der CO₂-Steuer ebenfalls sehr teuer geworden. Jedoch haben die Einkaufspreise den größten Einfluss auf unsere Nebenkostenabrechnungen und die Strompreiserhöhung. Ein Absinken der Stromkosten bleibt demnach abzuwarten.

Zur Entlastung der Bürger hat die Bundesregierung einen milliardenschweren Abwehrschirm aufgespannt, von dem ein Teil die Strompreisbremse ist. Ab Januar 2023 wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 % Ihres Basisbedarfs. Für die Abrechnung eines Verbrauchs darüber hinaus wird der marktübliche Preis herangezogen. Alle Maßnahmen wirken sich automatisch auf die Nebenkostenabrechnung aus.

 

Nebenkostenabrechnung – ist die Erhöhung der Stromkosten rechtmäßig?

Die Anhebung der Stromkosten ist mit einigen Verwaltungsschritten verbunden, die zwingend von den Stromanbietern berücksichtigt werden müssen, damit eine Strompreiserhöhung wirksam ist. Das betrifft sowohl den Zeitraum als auch die Form.

  • Der Energieversorger muss Sie mindestens sechs (Grundversorgungstarif) bis vier Wochen (Sondertarif) vor der Erhöhung der Stromkosten informieren.
  • Die Information muss Sie auf schriftlichem Weg (postalisch oder per E-Mail) erreichen.
  • Sie erhalten mit der Erhöhung der Stromkosten ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von Ursache und dem neuen Preis.
  • Die Strompreiserhöhung muss Ihnen nach § 41.3 EnWG auf eine „transparente und verständliche Weise“ mitgeteilt werden.
  • Ihr Grundversorger muss die Strompreiserhöhungen im Grundversorgungstarif auf der Webseite und in der Tageszeitung publizieren.

Durch eine frühzeitige Mitteilung und Ihr Recht auf eine Sonderkündigung bei einer Preiserhöhung haben Sie Zeit, sich nach einem günstigeren Anbieter umzusehen und gegebenenfalls zu wechseln. Seien Sie jetzt bei Post oder einer E-Mail Ihres Stromversorgers mindestens genauso aufmerksam wie bei Ihrer Nebenkostenabrechnung.

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