Nebenkostenabrechnung und Stromkosten – warum steigen die Preise?
Bereits in der Vergangenheit lagen die Strompreise in Deutschland vergleichsweise hoch. Das verrät ein Blick auf Ihre Nebenkostenabrechnung. Der aktuell starke Anstieg der Strompreise ist auf die derzeitige Lage zurückzuführen. Durch den Ukrainekrieg und die Einstellung der Gaslieferung nach Deutschland sind die Einkaufspreise, die die Stromanbieter an der Börse für Strom zahlen müssen, rasant gestiegen. Das begründet sich aus der Tatsache heraus, dass die Stromproduktion meist ebenso vom Gas abhängig ist. Strom aus Kohlekraftwerken ist aufgrund der CO₂-Steuer ebenfalls sehr teuer geworden. Jedoch haben die Einkaufspreise den größten Einfluss auf unsere Nebenkostenabrechnungen und die Strompreiserhöhung. Ein Absinken der Stromkosten bleibt demnach abzuwarten.
Zur Entlastung der Bürger hat die Bundesregierung einen milliardenschweren Abwehrschirm aufgespannt, von dem ein Teil die Strompreisbremse ist. Ab Januar 2023 wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 % Ihres Basisbedarfs. Für die Abrechnung eines Verbrauchs darüber hinaus wird der marktübliche Preis herangezogen. Alle Maßnahmen wirken sich automatisch auf die Nebenkostenabrechnung aus.
Nebenkostenabrechnung – ist die Erhöhung der Stromkosten rechtmäßig?
Die Anhebung der Stromkosten ist mit einigen Verwaltungsschritten verbunden, die zwingend von den Stromanbietern berücksichtigt werden müssen, damit eine Strompreiserhöhung wirksam ist. Das betrifft sowohl den Zeitraum als auch die Form.
- Der Energieversorger muss Sie mindestens sechs (Grundversorgungstarif) bis vier Wochen (Sondertarif) vor der Erhöhung der Stromkosten informieren.
- Die Information muss Sie auf schriftlichem Weg (postalisch oder per E-Mail) erreichen.
- Sie erhalten mit der Erhöhung der Stromkosten ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von Ursache und dem neuen Preis.
- Die Strompreiserhöhung muss Ihnen nach § 41.3 EnWG auf eine „transparente und verständliche Weise“ mitgeteilt werden.
- Ihr Grundversorger muss die Strompreiserhöhungen im Grundversorgungstarif auf der Webseite und in der Tageszeitung publizieren.
Durch eine frühzeitige Mitteilung und Ihr Recht auf eine Sonderkündigung bei einer Preiserhöhung haben Sie Zeit, sich nach einem günstigeren Anbieter umzusehen und gegebenenfalls zu wechseln. Seien Sie jetzt bei Post oder einer E-Mail Ihres Stromversorgers mindestens genauso aufmerksam wie bei Ihrer Nebenkostenabrechnung.
Achtung bei getarnten Stromkostenerhöhungen – nicht nur in der Nebenkostenabrechnung?
Nicht selten werden Erhöhungen der Stromkosten so geschickt getarnt, dass Sie diese nicht auf Anhieb erkennen und damit die Frist auf einen Anbieterwechsel unbeabsichtigt verstreichen lassen. Worauf sollte man achten?
- Briefe, die wie Werbung oder ein Infoschreiben aussehen.
- Strompreiserhöhungsinformation in echten Werbematerialien wie Flyern
- E-Mails ohne Betreff oder von einem unbekannten Absender
- Viel Text, damit die Strompreiserhöhung darin untergeht.
- versteckt in der Nebenkostenabrechnung
- mangelnde Informationen
- Sonderkündigungsrecht nur im Kleingedruckten zu finden
- irreführende Formulierungen
- fehlende Datumsangabe
- keine nachvollziehbare Auflistung vom neuen und bisherigen Strompreis
- Stromkosten nur in kWh ohne Angaben pro Monat oder Jahr
Bei Stromtarifen mit Preisgarantie gilt der jeweilige Strompreis bis zum vertraglich festgelegten Zeitraum. Unseriöse Anbieter wollen oft eine Erhöhung auf Grundlage der „Störung der Geschäftsgrundlage“ nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgrund der Energiekrise durchsetzen. In dem Fall, ebenso wenn Sie an der Rechtmäßigkeit Ihrer Strompreiserhöhung Zweifel haben, wenden Sie sich an einen Fachanwalt wie uns von der Kanzlei Vogedes. Wir überprüfen das Schreiben über die Strompreiserhöhung und Ihre Nebenkostenabrechnung.
Nebenkostenabrechnung – lohnt sich ein Wechsel bei einem Anstieg der Stromkosten 2022?
Mit der Strompreiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, Sie können kündigen und sich nach einem neuen Anbieter umsehen, noch bevor Sie den neuen Preis zahlen müssen. Derzeit sollten Sie einen Blick auf die Grundversorger, wie Ihre Stadtwerke oder die großen Versorgungsunternehmen, werfen. In der aktuellen Energiekrise sind die bisher als jahrelang teuer geltenden Stromtarife oftmals die günstigsten. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, haben Sie zwei Wochen Zeit. Schauen Sie sich daher am besten direkt nach Zustellung des Schreibens über die Erhöhung der Strompreise nach einem neuen Anbieter um. Im Ernstfall können Sie, auch in diesen Zeiten, Ihre Nebenkostenabrechnung so deutlich niedriger halten.
Haben Sie noch Fragen zur Strompreiserhöhung und Ihrer Nebenkostenabrechnung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail für ein unverbindliches Beratungsgespräch! Übrigens: Unsere Anwälte sind auch Experten für Verkehrs-, Arbeits– und Mietrecht.