RECHTZEITIG | Juli 2024 | Nr. 3

Noch immer befindet sich die Republik im Urlaub und erkundet nicht selten die Urlaubsziele mit dem Mietwagen. Da kann es wichtig sein zu wissen, wie es bei einem Totalschaden mit den Mietkosten aussieht. Falls es mal einen „Zwangsurlaub“ aufgrund Krankheit oder Unfall gibt, informieren wir was es im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement, besser bekannt als BEM, zu beachten gibt. Diese und weitere Themen in der dritten Ausgabe von „Rechtzeitig“.

Mobil bleiben trotz entzogener Fahrerlaubnis: Mofas und E-Roller als Alternativen

Wenn Beschuldigten aufgrund eines Verkehrsstrafverfahrens, wie Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen wird (§ 111a StPO), suchen sie oft nach Möglichkeiten, mobil zu bleiben. Eine häufig gestellte Frage ist, ob sie weiterhin ein Mofa oder einen E-Roller fahren dürfen.

Grundsätzliches zur Mofa-Prüfbescheinigung:

Wer einen Führerschein der Klasse B, oder A, A1 und A2 erwirbt, ist grundsätzlich auch dazu berechtigt, Mofa fahren zu dürfen. Wird dieser entzogen, so entfällt auch die Berechtigung zum Führen eines Mofas. Anders sieht dies allerdings aus, wenn eine separate Mofa-Prüfbescheinigung vorliegt, denn dann darf – trotz (vorläufiger) Entziehung der Fahrerlaubnis – auf das motorisierte Zweirad zurückgegriffen werden. Hintergrund ist, dass die Prüfbescheinigung (Führerscheinklasse M) keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts darstellt, daher bleibt sie von der Entziehung unberührt.

Wichtig: Die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt Personen ab 15 Jahren lediglich zum Lenken von Mofas und auf 25 km/h gedrosselten AM-Rollern. Andere motorisierte Fahrzeuge sind hiervon nicht erfasst, auch wenn sie nicht schneller als 25 km/h fahren können.

Einschränkungen und Sanktionen:

Fahren ohne Mofa-Prüfbescheinigung stellt – im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis – eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar, die mit einer Verwarnung von 20 Euro geahndet wird. Erreicht das Mofa jedoch eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h, kann dies sehr wohl zu einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG führen.

Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung:

Ist die Bescheinigung verloren gegangen, muss eine Ersatzbescheinigung bei der Technischen Prüfstelle beantragt werden, die die ursprüngliche Bescheinigung ausgestellt hat. Die Daten für die Prüfbescheinigung werden jedoch meist nur zehn Jahre gespeichert. Ist die Prüfbescheinigung allerdings älter, kann sie in der Regel nicht wiederbeschafft werden und der Lehrgang müsste wiederholt werden.

Verwaltungsrechtlicher Entzug:

Auch bei Entzug der Fahrerlaubnis durch eine Verwaltungsbehörde etwa wegen Ungeeignetheit gem. § 3 StVG oder erreichen der 8-Punkte-Grenze gem. § 4 StVG kann weiterhin von der Mofa-Prüfbescheinigung Gebrauch gemacht werden. Die Begründung ist dieselbe, wie eingangs bereits angeführt.

Fahrverbot und Mofa:

Ein verhängtes Fahrverbot (§ 44 StGB, § 25 StVG) schließt hingegen auch die Nutzung von Mofas aus, soweit diese nicht ausdrücklich vom Fahrverbot ausgeschlossen wurden. Das Fahrverbot stellt nämlich auf das Führen von Kraftfahrzeugen jeder oder einer bestimmten Art ab. Ob bestimmte Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen werden, liegt im Ermessen des Gerichts bzw. der Behörde und wird in der Regel nur bei Vorliegen einer unbilligen Härte angenommen. Die Mofa-Prüfbescheinigung muss dabei jedoch nicht in amtliche Verwahrung gegeben werden.

E-Scooter als Alternative:

Auch für E-Scooter, die keine Fahrerlaubnis erfordern, gilt ein Fahrverbot. Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß §§ 69, 69a StGB bleibt das Fahren mit einem E-Scooter jedoch erlaubt.

Untersagung durch die Fahrerlaubnisbehörde:

Die Behörde kann das Führen fahrerlaubnisfreier Motorfahrzeuge zudem nach § 3 FeV untersagen, beschränken oder die erforderlichen Auflagen anordnen, wenn sich der Fahrer als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet hierzu erweist. Eine solche Maßnahme ergeht regelmäßig, wenn die Fahrerlaubnisbehörde (wiederholt) Kenntnis von einer Trunkenheitsfahrt erlangt hat und beginnt in der Regel mit der Aufforderung ein medizinisch-psychologischen Gutachten beizubringen.

Fazit:

Wer seine Fahrerlaubnis verliert, kann mit einer separaten Mofa-Prüfbescheinigung oder einem E-Scooter grundsätzlich weiterhin mobil bleiben, sofern kein Fahrverbot verhängt wurde. Dies bietet eine wertvolle Mobilitätsalternative in schwierigen Zeiten.

Erstattung von Mietwagenkosten beim Totalschaden – Ist die Ersatzzulassung zwingende Voraussetzung?

Bei der Erstattung von Mietwagenkosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung nach einem unverschuldeten Unfall spielt der sogenannte Nutzungswille eine zentrale Rolle. Der Nutzungswille beschreibt die Absicht des Geschädigten, ein Fahrzeug zu nutzen, um seine Mobilitätsbedürfnisse zu decken. Dieser Wille ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erstattung der Mietwagenkosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Der Nachweis des Nutzungswillens kann auf verschiedene Arten erbracht werden, wobei die Zulassung eines Ersatzfahrzeugs eine gängige Methode darstellt. Doch was passiert, wenn noch kein Ersatzfahrzeug zugelassen wurde?

Zwar ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) für das Ersatzfahrzeug bei Totalschäden eine einfache Methode, um den Nutzungswillen darzulegen, aber sie ist nicht die einzige Möglichkeit.

Denn der Nutzungswille des privaten Halters wird grundsätzlich vermutet. Ohne diesen Nutzungswillen wäre der Geschädigte nicht an der Unfallstelle gewesen, und es ist offensichtlich, dass er die Fahrt nicht dort beenden wollte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2004, Az. I-1 U 177/03). Ohne Nutzungswillen kann man auch keinen Mietwagen nutzen.

Besonders in den Fällen, in denen nach einem Totalschaden ein Neuwagen bestellt wird, nimmt die Lieferung gerne einige Monate in Anspruch. Eine Erstattung der Mietwagenkosten erst bei Neuzulassung halten wir jedoch für verfehlt. Die Vorlage der bestätigten verbindlichen Bestellung des Neuwagens ist ebenfalls ein Indiz für den Nutzungswillen und sollte ausreichend sein.

So gibt es auch einige weitere Beispiele, die zeigen, dass im Totalschadensfall neben der Neuzulassung auch andere Aspekte den Nutzungswillen begründen.

Man denke beispielsweise an den Geschädigten, welcher in 6 Wochen einen neuen Job antritt, bei dem er einen privat nutzbaren Dienstwagen bekommt. Soll er für die kurze Zeit ein Ersatzfahrzeug kaufen müssen?

Dasselbe gilt kurz vor einer Versetzung ins Ausland oder einem Umzug vom Land in die Stadt, wo es öffentliche Verkehrsmittel und Carsharing-Fahrzeuge gibt, die auf dem Land nicht vorhanden sind.

In solchen sowie ähnlichen Fällen ist die Versicherung des Unfallverursachers zur Tragung der Mietwagenkosten auch ohne Nachweis der Neuzulassung verpflichtet. Das oft von der Versicherung angeführte Argument „ohne Neuzulassung keine Erstattung“ ist damit widerlegbar.

BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Das sollten Sie wissen!

Das BEM ist die Grundvoraussetzung für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung. Es gilt als bürokratisches Übel. Wir erklären Ihnen wir das BEM ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Wann wird ein BEM erforderlich?

Wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als 6-Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war kann ein BEM durchgeführt werden.

 

Unterschied zum Krankenrückkehrgespräch

Das BEM unterscheidet sich vom Krankenrückkehrgespräch darin, dass das BEM grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist. Die Teilnahme am BEM ist für den Arbeitnehmer freiwillig, beim Krankenrückkehrgespräch hingegen Pflicht. Bei einem BEM gilt der Arbeitnehmer als „Herr des Verfahrend“. Bei einem Krankenrückkehrgespräch ist es die Führungskraft des Arbeitgebers.

 

Wer ist an dem BEM beteiligt?

Erforderlich ist die Hinzuziehung der Interessensvertretung im Sinne des § 176 SGB IX. Das ist in der Regel der Betriebs- oder Personalrat. Weitere Beteiligte im Einzelfall und Vertrauenspersonen eigener Wahl auf Verlangen des Betroffenen (§167 II S 2 SGB IX)

 Beteiligt sind ferner der Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter, der Arbeitnehmer, der Werks- oder Betriebsarzt, der Personal- oder Betriebsrat, gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung, das Integrationsamt und der Rehaträger und auf Wunsch eine Vertrauensperson des Arbeitnehmers.

 

Diese Fehler gilt es bei der Durchführung des BEM zu vermeiden

  1. Der Arbeitnehmer hat keine Zustimmung zum BEM erteilt.
  2. Der BEM-Beauftragte des Arbeitgebers führt das BEM-Gespräch ohne Beteiligung des Betriebsrates.
  3. Das BEM-Gespräch wird als Fehlzeiten- oder Krankenrückkehrgespräch geführt.

 

Was ist bei der BEM- Einladung zu beachten?

  1. Ziel des BEM: Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres, Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit, Erhalt des Arbeitsplatzes.
  2. Hinweispflicht auf Ziele und auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten personenbezogenen Daten.

Die Zustimmung des Arbeitnehmers in die Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten ist keine Voraussetzung für die Durchführung des BEM. Es besteht lediglich eine Hinweispflicht gem. § 167 II S.4 SGB IX bezüglich Art und Umfang der hierfür zu erhebenden

Selbst wenn keine Zustimmung des Arbeitnehmers in die Datenverarbeitung im Rahmen des BEM erteilt wird, ist das BEM trotzdem durchzuführen.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn wir Sie bei der Einladung eines Angestellten zu einem BEM unterstützen dürfen oder Sie Fragen bezüglich etwaig zu kündigender Arbeitnehmer/innen haben.

Kaskoschaden und gebrauchte Ersatzteile

Nach einem Verkehrsunfall stellt der Sachverständige, welcher das Fahrzeug bewertet, fest, dass die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall übersteigen. Konsequenz – Totalschaden. Hiernach müsste der Kaskoversicherer nur den Fahrzeugwert (ggf. abzüglich Selbstbeteiligung) erstatten.

Doch ist es möglich, im Falle des Totalschadens dennoch die Reparaturkosten ersetzt zu verlangen?

Unter gewissen Umständen „Ja“, wie das LG Baden-Baden 27.6.24, 1 O 31/23 nunmehr bestätigte. In dem dort verhandelten Fall gelang es dem Versicherungsnehmer die vom Gutachter des Versicherers mit Neuteilen kalkulierten und über dem Wiederbeschaffungswert liegenden Reparaturkosten durch Verwendung von Gebrauchtteilen unter diesen Wert zu drücken. Dies führt auch entgegen der Auffassung des Versicherers nicht dazu, dass die Reparatur als nicht fachgerecht angesehen werden müsste. Aus diesem Grunde war es dem Versicherungsnehmer möglich, die Reparaturkosten -natürlich unter Bemessung der nunmehr verwendeten Gebrauchtteilen- vollständig ersetzt zu bekommen.

Entscheidend ist in solchen Fällen vor allem ein Blick in die Vertragsbedingungen mit der Kaskoversicherung. In der Regel wird dort folgende Klausel verwendet:

 

„Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigt.“

 

Sofern die Vertragsbedingungen keine die Verwendung von Gebrauchtteilen ausschließende Klausel beinhaltet, spricht (ggf. abgesehen von Neuwagen) wenig gegen die Verwendung von Gebrauchtteilen und der damit verbundenen Möglichkeit, einen trotz Totalschadens das Fahrzeug zu reparieren und die gesamten Reparaturkosten zu verlangen.

Hier geht's zum Stellenprofil