Rückgaberecht bei Motorschäden: Ihre Rechte kennen

Der Kauf eines Autos kann mit viel Freude, aber auch Sorgen verknüpft sein, insbesondere wenn kurz nach dem Kauf ein Motorschaden auftritt. Dann fragen Sie sich sicherlich zwangsläufig – haben Sie ein Rückgaberecht bei einem Motorschaden?

Fakt ist zunächst, ein Motorschaden ist ärgerlich und mit einer Menge Geld verbunden. Rechtlich sind Sie aber auf der sicheren Seite, denn egal, ob es um die Rückgabe eines Gebrauchtwagens oder Neuwagens geht, es ist nicht unmöglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wir wollen für Sie genau diesen Themenbereich behandeln und Ihnen zeigen, wie Sie sich rechtlich absichern können, welche Chancen Sie haben und wie wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte unterstützen können.

Was besagt das Rückgaberecht bei Motorschäden?

Beim Erwerb eines Fahrzeugs ist es entscheidend zu wissen, was Ihre Rechte im Falle eines später festgestellten Motorschadens sind. Das Rückgaberecht bei Motorschäden variiert je nachdem, ob Sie das Auto bei einem Händler oder von einer Privatperson gekauft haben. Auf letzteren Fall gehen wir im Verlauf des Beitrages für Sie näher ein.

Händler sind normalerweise an die gesetzliche Gewährleistung gebunden, die Ihnen als Käufer Schutz bietet, wenn Mängel wie ein Motorschaden bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden. Dies gilt auch, wenn diese Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt wurden. Gemäß § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Sie das Recht, bei Mängeln wie einem Motorschaden die Nacherfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das Rückgaberecht bei einem Motorschaden entspricht dem Rücktritt vom Kaufvertrag. Dementsprechend geben Sie den Wagen zurück und bekommen Ihr Geld vom Verkäufer erstattet. Leider ist es so, dass dieser Prozess nicht immer reibungslos verläuft. Sollten Sie Hilfe dabei brauchen, Ihr Rückgaberecht bei einem Motorschaden geltend zu machen, unterstützen wir von der Kanzlei Vogedes gern mit unserer fachlichen Expertise.

Ihre Rechte bei einem Händlerkauf

Wie bereits erwähnt, bietet Ihnen ein Händlerkauf mehr Sicherheit durch die gesetzliche Gewährleistung, die in Deutschland standardmäßig zwei Jahre beträgt. Entdecken Sie in dieser Zeit einen Motorschaden, können Sie unter Umständen das Fahrzeug zurückgeben oder die Reparatur bzw. einen Austausch verlangen.

Haben Sie einen Verdacht auf einen Schaden, ist es wichtig, jenen Frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren, um eine rechtliche Handhabe zu besitzen, denn bereits nach einem Jahr geht die Beweislast auf Sie als Käufer über. Dies bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Gemäß § 476 BGB tritt ein Jahr nach Übergabe des Kaufgegenstandes eine Beweislastumkehr ein, was bedeutet, dass im ersten Jahr nach dem Kauf im Falle eines Mangels vermutet wird, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Wollen Sie also von Ihrem Rückgaberecht bei einem Motorschaden Gebrauch machen, gilt es sich eilig Hilfe zu suchen und Ihre Rechte geltend zu machen. Als Kanzlei können wir Sie dabei ohne Probleme unterstützen. Sollten Sie wegen des Motorschadens in einen Unfall verwickelt gewesen sein, unterstützen wir Sie auch hierbei durch unsere Unfallschadensregulierung.

Rückgaberecht bei Motorschaden – privat Verkäufer

Wenn ein Motorschaden nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens auftritt, ist die Lage oft stressig und unübersichtlich. Beim Kauf von einer Privatperson gestaltet sich die Situation noch komplizierter, da oft jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wird. Dies wird typischerweise im Kaufvertrag mit der Klausel „Gekauft wie gesehen“ vermerkt. Ein Rückgaberecht bei einem Motorschaden besteht in solchen Fällen nur, wenn Sie nachweisen können, dass der Verkäufer einen Mangel bewusst verschwiegen hat.

Ein solcher Nachweis kann schwer zu erbringen sein, ist aber für das Rückgaberecht bei einem Motorschaden essenziell, damit Sie von diesem Gebrauch machen können. Als Anwälte können wir Ihnen helfen, zu beurteilen, ob eine arglistige Täuschung vorliegt und welche Schritte Sie einleiten können. Dies ist besonders relevant im Licht von § 444 BGB, der besagt, dass eine Vereinbarung, die den Verkäufer von der Haftung für Sach- und Rechtsmängel befreit, unwirksam ist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.

Um sich Ärger über das Rückgaberecht bei Motorschäden zu ersparen, empfehlen wir, dass Sie Gebrauchtwagen von Privatpersonen stets auf Herz und Niere prüfen. Machen Sie eine Probefahrt, holen Sie einen Spezialisten dazu, lassen Sie den Wagen durchchecken und setzen Sie Dokumente auf, die Sie durch eine Unterzeichnung absichern. Nur so können auch wir als Anwälte Ihnen im Fall des Rückgaberechts bei einem Motorschaden weiterhelfen.

Rückgaberecht bei Motorschaden – wann kommt ein Anwalt ins Spiel?

Kaufverträge von Privatpersonen können ein großes Streitthema darstellen. Wollen Sie von Ihrem Rückgaberecht bei einem Motorschaden Gebrauch machen und der Verkäufer ist nicht mehr aufzufinden, weigert sich Ihnen zu helfen oder ignoriert Sie, kommen Sie ohne rechtliche Unterstützung nicht mehr weiter.

In solchen Fällen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihr Rückgaberecht im Falle eines Motorschadens geltend zu machen. Dabei prüfen wir die relevante Beweislage, stellen eine rechtssichere Korrespondenz her und beraten Sie kompetent und umfassend während des gesamten Verfahrens.

Sollten Sie auch in anderen Bereichen wie dem Mietrecht oder dem Arbeitsrecht Probleme haben, beraten und vertreten wir Sie auch hier gern!

Das Rückgaberecht bei Motorschäden – sichern Sie sich ab

Der Umgang mit einem Motorschaden kurz nach dem Kauf eines Autos kann herausfordernd sein. Dennoch gibt es rechtliche Rahmenbedingungen und Hilfestellungen, die Ihnen zur Seite stehen. Ob durch die gesetzliche Gewährleistung beim Händlerkauf oder mögliche Ansprüche aufgrund arglistiger Täuschung bei einem Privatkauf – es ist wichtig, informiert und vorbereitet zu sein.

Als Kanzlei können wir Sie auch im Vorfeld zu Risiken und Problemen rund um das Rückgaberecht bei Motorschäden beraten und prüfen auch den Kaufvertrag eingehend auf Lücken und rechtswidrige Formulierungen. Sichern Sie sich noch heute ab und nehmen Sie bei Fragen oder Unklarheiten rund um das Rückgaberecht bei Motorschäden Kontakt zu uns auf.

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