😳 Ja, tatsächlich kann auch ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden – sowohl vom Vermieter, als auch vom Mieter. In den allermeisten Fällen muss der fristlosen Kündigung allerdings auch eine entsprechende Abmahnung vorausgehen. Ist die fristlose Kündigung dann wirksam, müssen Mieter natürlich auch nicht noch am selben Tag ausziehen. In der Regel muss ihnen der Vermieter stattdessen eine sogenannte Räumungsfrist von 1-2 Wochen nach dem Erhalt der Kündigung gewähren, in der sie dann zum Auszug aus der Mietwohnung verpflichtet sind. 🏠📦 #rechtsanwalt #anwalt #bielefeld #anwaltbielefeld #wissentogo #rechtswissen #verkehrsanwalt #zivilrecht #lieblingsanwalt #mietrecht #fristlosekündigung #räumungsklage #vermieterrechte
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