Laut Landgericht Frankfurt haben Reisende keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises, nur weil das Wetter nicht wie gewünscht gut war. Schließlich könne sich jeder vor Reiseantritt über das aktuelle Wetter informieren und auch bereits vor der Buchung recherchieren, wie das Wetter zu dieser Jahreszeit üblicherweise ist und ob im Urlaubsland beispielsweise Regenzeit herrscht. 🌧 Zulässig sah das Gericht hier allerdings eine teilweise Rückerstattung für bereits gebuchte Tagesausflüge, die aufgrund des Wetters doch nicht stattfinden können. Im konkreten Fall war der Besuch einer Fledermaushöhle wegen Überflutung abgesagt worden. Dafür sprach das Landgericht den Reisenden eine Minderung von 10% des errechneten Tagesreisepreises zu. 🤷🏼♂️ #rechtsanwalt #anwalt #bielefeld #anwaltbielefeld #wissentogo #rechtswissen #verkehrsanwalt #zivilrecht #lieblingsanwalt #urlaub #reisepreis #reisepreisminderung #schadensersatz #aprilapril #schlechteswetter #aprilwetter
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