Grundsätzlich haben Standinhaber und Marktbetreiber auf dem Weihnachtsmarkt eine Verkehrssicherungspflicht: Sie müssen also Besucher vor absehbaren Gefahren schützen. Verstoßen sie gegen diese Pflicht, haften sie gegenüber verletzten Standbesuchern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. 🤷🏼♂️
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