Ein Mann packt seine Sachen von einem Schreibtisch in eine Box

Kündigung aufgrund von Krankheit: Wichtiges erklärt

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist für viele Arbeitnehmer ein heikles Thema. Darf man wegen Krankheit gekündigt werden? Grundsätzlich gilt in der Praxis: Eine Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund. Dennoch gibt es Fälle, in denen eine Kündigung wegen Krankheit zulässig ist – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Viele Arbeitnehmer sind sich unsicher darüber, welche Rechte sie haben und ob sie sich gegen eine Kündigung wehren können. Ein genauer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hilft Ihnen dabei, sich optimal auf eine solche Situation vorzubereiten.

Darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

Was gilt eigentlich: Darf der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen? Die Antwort lautet: Ja – aber nicht immer.

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit fällt unter die personenbedingte Kündigung, die nur unter bestimmten Bedingungen rechtens ist. Es erfordert im Vorfeld eine sorgfältige Abwägung zwischen Betriebsinteressen und Arbeitnehmerrechten.

Damit eine krankheitsbedingte Kündigung rechtmäßig ist, müssen die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:

  • Negative Gesundheitsprognose: Es muss absehbar sein, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig häufig oder langfristig arbeitsunfähig sein wird.
  • Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die Fehlzeiten müssen zu erheblichen Produktivitätsverlusten oder Mehrbelastungen für die anderen Kollegen führen.
  • Interessenabwägung: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob zumutbare Alternativen wie Versetzung, Homeoffice oder eine Reduzierung der Arbeitszeit eine Option sind.

Ist einer dieser Punkte nicht gänzlich erfüllt, ist eine Kündigung wegen Krankheit in der Regel nicht gestattet und kann erfolgreich angefochten werden.

Ein häufiger Fehler, der den Arbeitgebern unterläuft, ist die fehlende Gesundheitsprognose. Ohne einen klaren Nachweis, dass sich der Gesundheitszustand nicht verbessert, fehlt für die Kündigung eine wichtige Voraussetzung.

Zudem muss der Arbeitgeber gründlich prüfen, ob die Wiedereingliederung des Mitarbeiters möglich ist. Unternehmen sind verpflichtet, vor einer Kündigung alternative Lösungen zu erwägen – etwa eine Anpassung der Arbeitsbedingungen oder eine andere Position im Betrieb.

Weitere typische Fehler von Arbeitgebern bei Kündigungen wegen Krankheit sind:

  • Keine nachweisbare betriebliche Beeinträchtigung: Fehlzeiten des Mitarbeiters verursachen keine wesentlichen Probleme im Unternehmen.
  • Fehlendes BEM-Verfahren: Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde nicht durchgeführt.

Diese Versäumnisse können dazu führen, dass eine Kündigung unwirksam ist. Mitarbeiter können im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erfolgreich gegen die krankheitsbedingte Kündigung vorgehen. Am besten fragen Sie einfach bei unseren Rechtsanwälten in Bielefeld nach, die Ihnen in allen Fragen hilfreich zur Seite stehen.

Langzeitkrank-Kündigung: Wann ist sie zulässig?

Was gilt bei einer Langzeitkrank-Kündigung? Eine Langzeiterkrankung liegt vor, wenn eine Person über sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig ist. Dies gilt auch, wenn es innerhalb eines Jahres zu wiederholten Krankschreibungen kommt.

In diesem Fall können mögliche Kündigungsgründe sein:

  • Es liegt keine Aussicht auf Genesung in absehbarer Zeit vor.
  • Lange Ausfälle tragen zu einer betrieblichen Belastung bei.
  • Es gibt keine Möglichkeiten, die Arbeit umzuverteilen.

Ein typisches Beispiel:

Ein Arbeitgeber kündigte einem Arbeitnehmer nach neun Monaten Krankheit, weil es keine Perspektive auf Rückkehr gab. Das Gericht hielt die Kündigung für rechtmäßig, da alle Alternativen geprüft worden waren und eine Genesung ausgeschlossen wurde.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss in solch einem Fall Nachweise erbringen, dass keine mildere Maßnahme möglich ist.

Fristlose Kündigung aufgrund von Krankheit: Ist das erlaubt?

Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers absolut untragbar wäre, was sich als äußerst schwierig erweist.

Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung aufgrund von Krankheit sind:

  • Täuschung über die tatsächliche Arbeitsfähigkeit
  • Vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung (z. B. durch bewusstes Fehlverhalten)
  • Massive Störung des Betriebsablaufs, die keine andere Lösung zulässt

Da die Hürden in solch einem Fall sehr hoch sind, haben Arbeitnehmer meistens gute Chancen, gegen eine fristlose Kündigung wegen Krankheit gerichtlich vorzugehen.

Kündigung während der Krankheit: Darf das sein?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden können. Doch tatsächlich ist eine Kündigung während der Krankheitsphase grundsätzlich möglich.

  • Die Arbeitsunfähigkeit schützt nicht vor einer Kündigung.
  • Arbeitgeber müssen jedoch alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Falls Zweifel bestehen, kann eine Kündigungsschutzklage helfen.

Mythos: Krankgeschriebene Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz.
Fakt ist, dass eine Kündigung während einer Krankheit nur dann unwirksam ist, wenn die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung nicht erfüllt sind.

Arbeitgeber droht mit Kündigung wegen Krankheit – wie als Arbeitnehmer reagieren?

„Falls Sie wieder krank werden, müssen wir Konsequenzen ziehen.“ Werden solche Aussagen von der Chefetage getätigt, sind viele Arbeitnehmer verunsichert. Doch wann ist eine Drohung mit Kündigung wegen Krankheit rechtens? Oder ist solch eine Ansage gar nicht gestattet?

  • Zulässig ist sie dann, wenn der Arbeitgeber auf sachliche Weise auf betriebliche Auswirkungen hinweist.
  • Unzulässig ist sie, wenn Drohungen zur Einschüchterung oder Druckausübung genutzt werden.

Arbeitnehmer sollten im Falle von Drohungen Folgendes tun:

  • Gespräche mit dem Vorgesetzten dokumentieren
  • Sich nicht unter Druck setzen lassen
  • Falls nötig: den Betriebsrat oder einen Anwalt einschalten

Rechte nach einer Kündigung wegen Krankheit

Haben Sie eine Kündigung aufgrund von Krankheit erhalten, sollten Sie Ihre Rechte genau prüfen. Hierbei helfen Spezialisten für Arbeitsrecht in Bielefeld weiter. Mögliche Schritte nach einer Kündigung wegen Krankheit sind:

  • Kündigungsschutzklage: Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.
  • Abfindung bei Kündigung aufgrund von Krankheit verhandeln: In manchen Fällen lässt sich eine finanzielle Entschädigung erzielen.
  • Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit: Eine krankheitsbedingte Kündigung führt meist nicht zu einer Sperrzeit beim Arbeitsamt.

Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig rechtlich beraten, haben Sie bessere Chancen, eine Kündigung erfolgreich anzufechten oder eine günstige Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen.

Was tun bei Kündigung aufgrund von Krankheit?

Erhalten Sie eine Kündigung wegen Krankheit, handeln Sie am besten umgehend. Eine Kündigungsschutzklage kann Erfolg haben. Oder droht Ihr Arbeitgeber mit Kündigung wegen Krankheit? Die Kanzlei Vogedes bietet Ihnen kompetente Unterstützung, berät Sie intensiv und leitet alle wichtigen Schritte in die Wege, wenn Sie beispielsweise eine krankheitsbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erhalten haben. Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Beratung, wenn Sie eine Kündigung aufgrund von Krankheit oder Drohungen erhalten haben!

Schnellkontakt

Sie brauchen eine schnelle Beratung? Ein offenes Ohr und eine erste Einschätzung Ihres Anliegens? Das Formular ist einer erster Schritt zu mehr Klarheit.

    Ihre Daten werden SSL-verschlüsselt übertragen. Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

    Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

    Mehr Informationen

    Hier geht's zum Stellenprofil