Mieterrechte bei Schimmel – Womit können Sie rechnen?

Mieterrechte bei Schimmel – Womit können Sie rechnen?

Schimmel in der Wohnung ist ein optisches Ärgernis, ist aber auch vor allem mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Als Mieter stellt sich Ihnen die Frage: Welche Mieterrechte bei Schimmel bestehen und wie Sie diese überhaupt durchsetzen. Wir geben Ihnen hier einen vollumfänglichen Überblick über die Rechte für Mieter bei Schimmelbefall, welche Pflichten es für die Beteiligten gibt und welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Pflichten des Mieters zur Vermeidung von Schimmel

Als Mieter müssen Sie grundsätzlich zur Schimmelvermeidung beitragen, indem Sie auf ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmel achten. Folgende Maßnahmen gehören zu den grundlegenden Mieterpflichten, um Schimmelbefall in der Wohnung zu vermeiden:

  • Regelmäßiges Stoßlüften: Öffnen Sie die Fenster täglich mehrmals für einige Minuten, damit Feuchtigkeit aus der Wohnung entweichen kann.
  • Ausreichendes Heizen: Halten Sie die Raumtemperatur immer konstant, um Kondensation an den Wänden zu vermeiden.
  • Möbel richtig platzieren: Stellen Sie Möbel nicht direkt an kalte Außenwände. Lassen Sie vorzugsweise einen Abstand von etwa fünf Zentimetern, um die Luftzirkulation zu begünstigen.
  • Feuchtigkeitsquellen minimieren: Vermeiden Sie das Trocknen von Wäsche in der Wohnung. Alternativ können Sie einen Luftentfeuchter nutzen.

Erfüllen Sie die genannten Pflichten, sind Sie rechtlich abgesichert, falls doch in der Wohnung Schimmel auftritt. Unterlassen Sie hingegen diese Maßnahmen, können Sie für daraus resultierende Schäden vom Vermieter haftbar gemacht werden.

Rechte des Mieters bei Schimmel – Pflichten des Vermieters erfahren

Der Vermieter ist nach deutschem Mietrecht grundsätzlich dazu verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen, also mängelfreien Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Beseitigung von Schimmel, sofern dieser nicht durch das unsachgemäße Verhalten des Mieters verursacht wurde. Grundlage hierfür ist § 535 BGB.

Wichtig: Liegt ein Schimmelbefall vor, ist der Vermieter dazu verpflichtet, den sichtbaren Schimmel zu entfernen sowie die Ursache des Befalls zu beheben. Maßnahmen wie die Verbesserung der Wärmedämmung oder die Beseitigung von Feuchtigkeitsquellen fallen ebenfalls in seine Verantwortung. Diese Pflicht ist unabhängig davon, wer für die Ursache verantwortlich ist.

Schimmel in Mietwohnung – Rechte des Mieters im Überblick

Tritt Schimmel in Ihrer Wohnung auf, können Sie als Mieter unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Vermieter Ansprüche geltend machen. Liegt kein eigenes Verschulden vor, stehen Ihnen diesbezüglich einige Rechte zu. Beachten Sie:

  • Mängelanzeige: Stellen Sie Schimmelbefall fest, sind Sie verpflichtet, den Vermieter darüber unverzüglich und schriftlich zu informieren. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und einer detaillierten Beschreibung.
  • Mietminderung: Ist der Wohnwert erheblich beeinträchtigt, sind Sie dazu berechtigt, die Miete zu mindern. Die Höhe der möglichen Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels und der daraus resultierenden Beeinträchtigung.
  • Beseitigung des Schimmels: Der Vermieter muss den Schimmel entfernen beziehungsweise beseitigen lassen, sofern dieser auf bauliche Mängel zurückzuführen ist.
  • Schadensersatz: Werden durch den Schimmel Ihre persönlichen Gegenstände wie Möbel beschädigt, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Kündigung des Mietverhältnisses: Bei gravierendem Schimmelbefall und Untätigkeit des Vermieters lässt sich eine fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen, sodass Sie nicht einmal eine gesetzliche Kündigungsfrist der Wohnung beachten müssen.

Diese Rechte für Mieter gelten unabhängig davon, in welchem Raum der Schimmel auftritt. Erfahrungsgemäß ist häufig das Schlafzimmer betroffen, da in diesem Raum Feuchtigkeit und unzureichende Belüftung oft zusammenkommen.

Vorgehen bei Schimmelbefall: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, gehen Sie systematisch vor. Folgende Schritte haben sich in der Vergangenheit immer wieder bewährt:

  1. Schimmel dokumentieren:
    • Fotografieren Sie die vom Schimmelbefall betroffenen Stellen.
    • Halten Sie grundsätzlich Datum und Ausmaß der Schäden fest.
  1. Mängelanzeige verfassen:
    • Informieren Sie den Vermieter zwingend schriftlich über den Schimmelbefall.
    • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels.
  1. Ursache klären:
    • Lassen Sie prinzipiell die Ursache des Schimmels durch einen Sachverständigen prüfen, um festzustellen, ob bauliche Mängel vorliegen und ob diese den Schimmelbefall verursacht haben.
  2. Rechtsberatung einholen:
    • Konsultieren Sie unseren Rechtsanwalt in Bielefeld rund um Mietrecht oder einen Mieterverein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, falls der Vermieter auf Ihr Anliegen nicht reagiert.

Durch dieses Vorgehen sichern Sie Ihre Rechte als Mieter ab. Sie schaffen eine Grundlage für eventuelle rechtliche Schritte.

Mietminderung bei Schimmelbefall – Was ist möglich?

Bei Schimmelbefall haben Sie das Recht, die monatliche Miethöhe zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt hierbei vom Ausmaß des Schimmels und der daraus resultierenden Beeinträchtigung ab. In der Rechtsprechung gibt es bereits zahlreiche Urteile aus den letzten Jahren, die als Orientierung dienen können. Eine Mietminderung von 10 bis 20 Prozent kann beispielsweise als angemessen gelten, wenn ein Zimmer stark von Schimmelbefall betroffen ist.

Holen Sie sich aber im Vorfeld rechtlichen Rat ein, bevor Sie sich für eine Mietminderung entscheiden. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die Höhe der Minderung angemessen ist.

Anwalt für Mietrecht bei Schimmelbefall kontaktieren und profitieren

Schimmel in der Mietwohnung ist für die Mieter sehr unangenehm und zugleich juristisch herausfordernd. Wenden Sie sich deswegen in einem solchen Fall unbedingt an unser erfahrenes Team, um korrekt vorzugehen. Wir von der Kanzlei Vogedes bieten Ihnen eine kompetente Beratung rund um Mietangelegenheiten, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen. Unsere Anwälte für Mietrecht unterstützen Sie, geben Ihnen einen Überblick über Mieterrechte bei Schimmel und helfen bei der rechtlichen Umsetzung.

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